Beratung betreffend die Folgen des Erbfalls bei der deutschen Einkommensteuer
Wir bieten zwar keine laufende Beratung bei der Einkommensteuer an, lassen Sie aber auch betreffend die Folgen des Erbfalls bei der Einkommensteuer nicht allein. Unsere Leistungen umfassen z.B.
- Besorgung der erforderlichen Unterlagen zur Erklärung der deutschen Einkommensteuer für den Gewinn aus dem Verkauf von US-Wertpapieren;
- Beratung betreffend die Folgen bei der Einkommensteuer bei einer Todesfallbegünstigung aus einer US-amerikanische Lebensversicherung (life insurance), einem US-amerikanischen Rentenversicherung (annuity), einem US-amerikanischen Altersvorsorgeplan, einem Pensionsfonds (pension plan), Sparkonten (POD account) oder einem Wertpapier Depot (TOD account);
- Beratung betreffend die Besteuerung der laufenden Einkünfte des Nachlasses (Dividenden, Zinsen, Mieten, Gewinne aus Veräußerung von Wertpapieren);
- Beratung betreffend die Besteuerung der laufenden Einkünfte eines Treuhandvermögens (trusts);
- Beratung betreffend die Vermeidung der Doppelbesteuerung und Ausübung von steuerlichen Wahlrechten;
- Beratung betreffend die steuerliche Einordung einer LLC.
Auf Wunsch unterstützten wir Ihren persönlichen Steuerberater bei der Erklärung der Einkommensteuer oder einer Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen einer ausländischen Vermögensmasse.
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Erbrecht-Aktuell
- USA: Freibeträge bei der US-Bundes-Nachlasssteuer, US-Bundes-Schenkungssteuer und der GST in 2025
- FG München: Besteuerung der Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts als Schenkung verstößt nicht gegen Kapitalverkehrsfreiheit
- US-Bundes-Nachlasssteuer (federal estate tax) - Folgen der US-Wahlen 2024
- Änderung der Regeln über die Besteuerung einer lebzeitigen Leistungen aus einem ausländischen Altersvorsorgeplan
- FG Köln: Vereinbarkeit der Regeln über die Besteuerung des Übergangs auf eine ausländische Familienstiftung mit Europäischen Recht
- EuGH: Bewertungsabschlag der deutschen Erbschaftsteuer für vermietete Wohngrundstücke gilt auch für derartige Immobilien in einem Drittland (Kanada)