Geltendmachung einer Todesfallleistung
Erhebliche Schwierigkeiten bereitet oftmals auch die Geltendmachung von Todesfallleistungen. Solche bestehen z.B. aus einer US-amerikanische Lebensversicherung (life insurance), einem US-amerikanischen Rentenversicherung (annuity), einem US-amerikanischen Altersvorsorgeplan, einem Pensionsfonds (pension plan), Sparkonten (POD account) oder einem Wertpapier Depot (TOD account).
Leistungen
Unsere Leistungen umfassen:
- Beschaffung der US-Steuernummer für Nichtresidente Ausländer (ITIN),
- Beratung betreffend Einmalzahlung oder Fortsetzung des Vertrages,
- Geltendmachung der Steuervorteile des DBA-USA-ESt bei der US-Quellensteuer mittels der Form W-8BEN;
- Beschaffung des Unbedenklichkeitsbescheinigung (Transfer Certificate);
- Beratung betreffend die steuerlichen Folgen in Deutschland (Einkommensteuer und Erbschaftsteuer) und
- Beratung betreffend die Erstattung überzahlter US-amerikanischer Quellensteuer (witholding tax),
Auf Wunsch sind wir bei der Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer behiflich. HIerzu verweisen wir auf unsere Leistungsdarstellung Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer bei Bezügen zur USA.
Ferner beraten wir Sie oder Ihren Steuerberater betreffend die ertragsteuerlichen Folgen der Begünstigung und einer Ausschüttung (siehe auch Beratung betreffend die Folgen des Erbfalls bei der deutschen Einkommensteuer).
Beratungsorte und Fernberatung
Persönlich beraten wir in Berlin. Ansonsten beraten wir über Fernkommunikationsmittel (Zoom, Telefon, E-Mail) in ganz Deutschland. In den meisten Fällen ist dies auch zur Erledigung der Anliegen unserer Mandanten völlig ausreichend. Wenn wir meinen, dass eine persönliche Beratung sinnvoll ist, sagen wir es Ihnen!
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?
Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Erbrecht-Aktuell
- OLG München zur Rechtswahl bei Errichtung eines Testaments in der Form des Rechts von New York
- BFH zur Besteuerung der Ausschüttungen einer ausländischen Stiftung / eines Trusts nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 Halbsatz 1 EStG
- US-Bundesstaat Washington: Änderungen bei der Nachlasssteuer
- BFH: Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen und Verstoß von Art. 15 Abs. 6 AStG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit
- USA: Freibeträge bei der US-Bundes-Nachlasssteuer, US-Bundes-Schenkungssteuer und der GST in 2025
- 2024: Zusammenfassung der Änderungen der Todesfallsteuern der US-Bundesstaaten