Vertretung in streitigen Verfahren im deutsch-US-amerikanischen Erbfall
Viele Mandanten mit Wohnsitz in den USA oder Deutschland vertreten wir auch in gerichtlichen Verfahren in Deutschland bei Bezügen zu den USA. Zusammen mit US-Anwälten sind wir auch bei der (streitigen) gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüche in den USA behilflich.
Klagen und Verfahren vor deutschen Gerichten
Wir beraten und vertreten deutsche und US-amerikanische Mandanten bei Bezügen zu den USA vor deutschen Gerichten. Unsere Leistungen umfassen insbesondere
- Vertretung in streitigen Verfahren betreffend die Erteilung eines Erbscheins oder Testamentsvollstreckerzeugnisses;
- Gutachten zum US-amerikanischen Erbrecht (z.B. New York, Kalifornien, Florida), z.B. zur gesetzlichen Erbfolge oder zur Anerkennung eines US-amerikanischen Testaments in Deutschland;
- Gutachten zum anwendbaren Erbrecht (internationales Privatrecht);
- Klage auf Zahlung des Pflichtteils bei Bezügen zur USA;
- Herausgabeklage nach Testamentsanfechtung (z.B. wegen Testierunfähigkeit);
- Erbenfeststellungsklage;
- Verfahren zur Entlassung des Testamentsvollstreckers.
Wir korrespondieren in englischer Sprache mit unseren Mandanten und ihren Beratern.
Klagen und Verfahren vor US-amerikanischen Gerichten
Zusammen mit US-amerikanischen Rechtsanwälten beraten und vertreten wir deutsche und US-amerikanischen Mandanten bei Bezügen zum deutschen Erbrecht vpr US-amerikanischen Gerichten. Typische Verfahren in US-amerikanischen Gerichten sind:
- Verfahren zur und Klage auf Feststellung der Wirksamkeit eines Testaments;
- Klage auf Zahlung des Pflichtteils oder Wahlanteils (elective share);
- Herausgabeklage nach Testamentsanfechtung (z.B. wegen Testierunfähigkeit);
- Verfahren zur Entlassung des Nachlassabwicklers (personal representative).
Unsere Leistungen umfassen insbesondere
- Zusammen mit US-Anwälten: Beratung betreffend die Wahl des Gerichts (forum shopping);
- Zusammen mit US-Anwälten: Beratung betreffend die Rechtslage und Prozessaussichten;
- Korrespondenz mit den US-Anwälten;
- Gutachten zum deutschen Erbrecht z.B. zur gesetzlichen Erbfolge oder zur Anerkennung eines deutschen Testaments in den USA;
- Gutachten zum anwendbaren Erbrecht (internationales Privatrecht).
Beratungsorte und Fernberatung
Persönlich beraten wir in Berlin. Ansonsten beraten wir über Fernkommunikationsmittel (Zoom, Telefon, E-Mail) in ganz Deutschland. In den meisten Fällen ist dies auch zur Erledigung der Anliegen unserer Mandanten völlig ausreichend. Wenn wir meinen, dass eine persönliche Beratung sinnvoll ist, sagen wir es Ihnen!
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Erbrecht-Aktuell
- FG München: Besteuerung der Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts als Schenkung verstößt nicht gegen Kapitalverkehrsfreiheit
- US-Bundes-Nachlasssteuer (federal estate tax) - Folgen der US-Wahlen 2024
- Änderung der Regeln über die Besteuerung einer lebzeitigen Leistungen aus einem ausländischen Altersvorsorgeplan
- FG Köln: Vereinbarkeit der Regeln über die Besteuerung des Übergangs auf eine ausländische Familienstiftung mit Europäischen Recht
- EuGH: Bewertungsabschlag der deutschen Erbschaftsteuer für vermietete Wohngrundstücke gilt auch für derartige Immobilien in einem Drittland (Kanada)
- USA: Freibeträge bei der US-Bundes-Nachlasssteuer, US-Bundes-Schenkungssteuer und der GST in 2024