Vertretung in streitigen Verfahren im deutsch-US-amerikanischen Erbfall

Viele Mandanten mit Wohnsitz in den USA oder Deutschland vertreten wir auch in gerichtlichen Verfahren in Deutschland bei Bezügen zu den USA. Zusammen mit US-Anwälten sind wir auch bei der (streitigen) gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüche in den USA behilflich. 

Klagen und Verfahren vor deutschen Gerichten

Wir beraten und vertreten deutsche und US-amerikanische Mandanten bei Bezügen zu den USA vor deutschen Gerichten. Unsere Leistungen umfassen insbesondere 

Wir korrespondieren in englischer Sprache mit unseren Mandanten und ihren Beratern. 

Klagen und Verfahren vor US-amerikanischen Gerichten

Zusammen mit US-amerikanischen Rechtsanwälten beraten und vertreten wir deutsche und US-amerikanischen Mandanten bei Bezügen zum deutschen Erbrecht vpr US-amerikanischen Gerichten. Typische Verfahren in US-amerikanischen Gerichten sind: 

Unsere Leistungen umfassen insbesondere 

  • Zusammen mit US-Anwälten: Beratung betreffend die Wahl des Gerichts (forum shopping);
  • Zusammen mit US-Anwälten: Beratung betreffend die Rechtslage und Prozessaussichten;
  • Korrespondenz mit den US-Anwälten;
  • Gutachten zum deutschen Erbrecht z.B. zur gesetzlichen Erbfolge oder zur Anerkennung eines deutschen Testaments in den USA;
  • Gutachten zum anwendbaren Erbrecht (internationales Privatrecht).

Beratungsorte und Fernberatung

Persönlich beraten wir in Berlin. Ansonsten beraten wir über Fernkommunikationsmittel (Zoom, Telefon, E-Mail) in ganz Deutschland. In den meisten Fällen ist dies auch zur Erledigung der Anliegen unserer Mandanten völlig ausreichend. Wenn wir meinen, dass eine persönliche Beratung sinnvoll ist, sagen wir es Ihnen!

Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite

Erbrecht-Aktuell