Vertretung in streitigen Verfahren im deutsch-US-amerikanischen Erbfall

Viele Mandanten mit Wohnsitz in den USA oder Deutschland vertreten wir auch in gerichtlichen Verfahren in Deutschland bei Bezügen zu den USA. Zusammen mit US-Anwälten sind wir auch bei der (streitigen) gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüche in den USA behilflich. 

Klagen und Verfahren vor deutschen Gerichten

Wir beraten und vertreten deutsche und US-amerikanische Mandanten bei Bezügen zu den USA vor deutschen Gerichten. Unsere Leistungen umfassen insbesondere 

Wir korrespondieren in englischer Sprache mit unseren Mandanten und ihren Beratern. 

Klagen und Verfahren vor US-amerikanischen Gerichten

Zusammen mit US-amerikanischen Rechtsanwälten beraten und vertreten wir deutsche und US-amerikanischen Mandanten bei Bezügen zum deutschen Erbrecht vpr US-amerikanischen Gerichten. Typische Verfahren in US-amerikanischen Gerichten sind: 

Unsere Leistungen umfassen insbesondere 

  • Zusammen mit US-Anwälten: Beratung betreffend die Wahl des Gerichts (forum shopping);
  • Zusammen mit US-Anwälten: Beratung betreffend die Rechtslage und Prozessaussichten;
  • Korrespondenz mit den US-Anwälten;
  • Gutachten zum deutschen Erbrecht z.B. zur gesetzlichen Erbfolge oder zur Anerkennung eines deutschen Testaments in den USA;
  • Gutachten zum anwendbaren Erbrecht (internationales Privatrecht).

Beratungsorte und Fernberatung

Persönlich beraten wir in Berlin. Ansonsten beraten wir über Fernkommunikationsmittel (Zoom, Telefon, E-Mail) in ganz Deutschland. In den meisten Fällen ist dies auch zur Erledigung der Anliegen unserer Mandanten völlig ausreichend. Wenn wir meinen, dass eine persönliche Beratung sinnvoll ist, sagen wir es Ihnen!