Internationale Nachlassplanung

Wir beraten internationale Familien, Deutsche mit Vermögen im Ausland bei der Planung des Erbfalls unter Berücksichtigung der steuerlichen Folgen (estate planning). Bei Bedarf arbeiten wir dabei mit unseren Partner-Kanzleien oder den persönlichen Beratern unserer Mandanten zusammen. Mittel zur Planung sind z.B.  

Wir berücksichtigen dabei alle ausländischen Todesfallsteuern. Ferner berücksichtigen wir auch die ausländische und deutsche Einkommensteuer.

Beratungsorte und Fernberatung

Persönlich beraten wir in Berlin. Ansonsten beraten wir über Fernkommunikationsmittel (Zoom, Telefon, E-Mail). Sollte es sinnvoll sein, dass die Sache besser in einem persönlichen Gespräch vor Ort erfolgt (was bei Nachlassplanungen bisweilen angezeigt ist), sagen wir Ihnen dies und suchen nach einer sinnvollen Lösung (z.B. ergänzende/federführende örtliche Beratung durch einen Notar oder Anwalt). 

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?

Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".

Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite

Erbrecht-Aktuell