Nachlassplanung: Testament, Trust, Schenkung etc.
Wir beraten deutsch-amerikanische Familien, Deutsche mit Vermögen in den USA und Amerikaner mit Vermögen in Deutschland bei der Planung des Erbfalls unter Berücksichtigung der steuerlichen Folgen (estate planning). Bei Bedarf arbeiten wir dabei mit unseren Partner-Kanzleien oder den persönlichen Beratern unser Mandanten zusammen. Mittel zur Planung sind z.B.
- Testament (last will and testament);
- US-amerikanische Treuhandvermögen (Trust);
- Gemeinschaftlichem Konto mit Anwachsungsrecht auf den Tod (Joint Account with the right of survivorship);
- Anwachsungsrecht auf den Tod an beweglichem und unbeweglichen Vermgöen (joint tenancy);
- US-Konten mit Begünstigung auf den Todesfall (POD account);
- US-Wertpapierdepot mit Begünstigung auf den Todesfall (TOD account).
- Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall (betreffend Guthaben bei Banken in Deutschland);
- deutsche oder US-amerikanische Lebensversicherung (life insurance);
- US-amerikanischen Rentenversicherung (annuity);
- US-amerikanischen Altersvorsorgeplan;
- US-amerikanischen Pensionsfonds (pension plan);
- Vorsorgevollmacht (durable power, health care proxy):
- Patientenverfügung (living will);
- Lebzeitige Schenkungen (unter Vorbehalt eines Nießbrauchs).
Wir berücksichtigen dabei alle Todesfallsteuern, insbesondere die US-Bundes-Nachlasssteuer (federal estate tax) und die deutschen Erbschaftsteuer. Zu den sich insoweit ergebenden Fragen verweisen wir auf die Seiten Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer bei Bezügen zur USA und Vertretung bei der Erklärung der US-Bundes-Nachlasssteuer und US-Bundes-Schenkungsteuer.
Ferner berücksichtigen wir auch die US-amerikanische und deutsche Einkommensteuer. Zu den sich insoweit ergebenden Fragen verweisen wir auf die Seite Beratung betreffend die Folgen des Erbfalls bei der deutschen Einkommensteuer.
Beratungsorte und Fernberatung
Persönlich beraten wir in Berlin. Ansonsten beraten wir über Fernkommunikationsmittel (Zoom, Telefon, E-Mail). Sollte es sinnvoll sein, dass die Sache besser in einem persönlichen Gespräch vor Ort erfolgt (was bei Nachlassplanungen bisweilen angezeigt ist), sagen wir Ihnen dies und suchen nach einer sinnvollen Lösung (z.B. ergänzende/federführende örtliche Beratung durch einen Notar oder Anwalt).
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Erbrecht-Aktuell
- USA: Freibeträge bei der US-Bundes-Nachlasssteuer, US-Bundes-Schenkungssteuer und der GST in 2025
- FG München: Besteuerung der Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts als Schenkung verstößt nicht gegen Kapitalverkehrsfreiheit
- US-Bundes-Nachlasssteuer (federal estate tax) - Folgen der US-Wahlen 2024
- Änderung der Regeln über die Besteuerung einer lebzeitigen Leistungen aus einem ausländischen Altersvorsorgeplan
- FG Köln: Vereinbarkeit der Regeln über die Besteuerung des Übergangs auf eine ausländische Familienstiftung mit Europäischen Recht
- EuGH: Bewertungsabschlag der deutschen Erbschaftsteuer für vermietete Wohngrundstücke gilt auch für derartige Immobilien in einem Drittland (Kanada)