Vertretung bei nicht-streitiger Nachlassabwicklung

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwäte für Erbrecht vertreten Mandanten aus dem Ausland und dem gesamten Bundesgebiet in nicht-streitigen Verfahren zur Erlangung eines deutschen ErbscheinsTestamentsvollstreckerzeugnisses oder Europäischen Nachlasszeugnisses. Dabei kann die Vertretung in Nachlassgerichten im gesamten Bundesgebiet in aller Regel ohne zusätzliche Reisekosten erfolgen, da in aller Regel die Korrespondenz in Nachlassangelenheiten ausschließlich elektronisch/postalisch erfolgt und ein persönliches Erscheinen am Gerichtsort fast nie erforderlich ist.

Leistungen

Unsere Leistungen umfassen insbesondere

  • Testamentseröffnung in Deutschland;
  • Beratung betreffend die Anerkennung eines ausländischen Testaments in Deutschland;
  • Beratung betreffend die Anerkennung eines ausländischen Nachlassabwicklers (personal representative) als Testamentsvollstrecker in Deutschland;
  • Beratung über die Erforderlichkeit eines ErbscheinsTestamentsvollstreckerzeugnisses oder Europäischen Nachlasszeugnisses;
  • Beratung über Erforderlichkeit bei Anteilen einer Personengesellschaft (KG, GmbH & Co. KG, GbR) oder Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) im Nachlass; 
  • Entwurf des Antrags auf Erteilung eines Erbscheins oder Testamentsvollstreckerzeugnisses auch bei Anwendung ausländischen Erbrechts;
  • Beratung betreffend das anwendbare Erbrecht (Erbstatut);
  • Beratung bei Vermögensübergang über ein Treuhandvermögen (Trust);
  • Korrespondenz mit deutscher Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) bei Beurkundung im Ausland; 
  • Beantragung eines Antrags auf Erlass der Versicherung an Eides Statt bei Beurkundung des Antrags vor einem ausländischen Notar;
  • Vertretung gegenüber dem deutschen Nachlassgericht;
  • Vertretung der Begünstigten (Erben, Vermächtnisnehmer) zur Vermeidung eines Zustellung im Ausland;
  • Entgegennahme des Erbscheins, Testamentsvollstreckerzeugnisses oder Europäischen Nachlasszeugnisses zur Vermeidung einer Zustellung im Ausland;
  • Beschwerden gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Erteilung eines Erbscheins, Testamentsvollstreckerzeugnisses oder Europäischen Nachlasszeugnisses;
  • Beschwerden gegen die Erteilung eines Erbscheins;
  • Beantragung der Einziehung des Erbscheins. 

Weitere Leistungen

Selbstverständlich beraten und vertreten wir unsere Mandanten auch bei allen anderen erforderlichen Besorgungen im Zusammenhang mit der Erlangung eines Erbscheins bzw. Testamentsvollstreckerzeugnisses. Insbesondere erbringen wir auf Wunsch folgende Leistungen: 

Fragen und Antworten

Was bedeutet „Testamentseröffnung“?

Als Testamentseröffnung oder "Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen" (siehe § 348 FamFG) bezeichnet man das gerichtliche Verfahren, bei dem der Inhalt jedes Schriftstücks, das nach seiner äußeren Form oder seinem Inhalt eine Verfügung von Todes wegen sein kann, den Beteiligten zur Kenntnis gebracht wird (vgl. § 348 Abs. 3 FamFG). Dies erlaubt es ihnen ihre Rechte zu prüfen. Wenn es ein Testament gibt, hat vor Erteilung des Erbscheins die Testamentseröffnung zu erfolgen. Zu dem Verfahren verweisen wir auf den Beitrag Testamentseröffnung - Ablauf, Dauer, Kosten

Wenn es ein Testament gibt, ist es immer zu eröffnen. 

Was ist ein Erbschein?

Ein Erbschein ist ein Zeugnis über das Erbrecht des Erben und, wenn es mehrere Erben gibt, die Anteile der Erben (§ 2353 BGB). 

Was ist ein Testamentsvollstreckerzeugnis?

Einem Testamentsvollstrecker hat das Nachlassgericht auf Antrag ein Zeugnis über die Ernennung zu erteilen (Testamentsvollstreckerzeugnis), § 2368 (1) BGB. Das Testamentsvollstreckerzeugnis bestätigt also die Person des vom Erblasser oder dem Nachlassgericht bestimmten Testamentsvollstreckers.

Wird ein ausländisches Testament in Deutschland anerkannt?

Ein ausländisches Testament, dass nicht der Testamentsform des deutschen Rechts entspricht ist hinsichtlich der Form nach dem Haager Testamentsformübereinkommen (TestFormÜbk) gleichwohl als gültig anzusehen sein. 

Wir ein Trust in Deutschland anerkannt?

Nach Auffassung der Rechtsprechung und h.M. in der Literatur kann an Vermögen in Deutschland kein Trust bestehen. Allerdings ist die Anordnung eines Trusts an deutschem Vermögen nicht ohne Rechtsfolgen. Vielmehr hat eine Umdeutung (§ 140 BGB) zu erfolgen. Hierzu ist das Rechtsinstitut zu ermitteln, dass dem Trust bzw. seinen einzelnen Bestimmungen am nächsten kommt. Ergänzend verweisen wir auf den Beitrag Der US-amerikanische Trust - Anerkennung, Nachlassverfahren und Pflichtteil in Deutschland

Brauche ich einen Erbschein?

Es gibt keinen Rechtssatz, dass das Erbrecht nur durch Erschein nachgewiesen werden kann. In bestimmten Fällen ist ein Erbschein aber erforderlich oder zweckmäßig. Hierzu verweisen wir auf den Betrag Erbschein: Erforderlichkeit, Antrag, Rechtswirkungen, Widerspruch und Kosten

Welches Gericht ist für die Erteilung eines Erbscheins zuständig?

Ob deutsche Gerichte zuständig sind (internationale Zuständigkeit), ergibt sich aus den Regelungen der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Hierzu verweisen wir auf den Beitrag Internationale Zuständigkeit in Erbsachen nach der EuErbVO. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 343 FamFG

Wer kann einen Erbschein beantragen? 

Antragsberechtigt ist der Alleinerbe, der Miterbe und Erbeserben (§ 2353 BGB). Darüber hinaus sind auch der Testamentsvollstrecker, ein der Nachlassverwalter, der Nachlassinsolvenzverwalter und der gesetzliche Betreuer eines Erben antragsberechtigt. Gläubiger, die eine titulierte Forderungen gegen den Erblasser oder einen Erben haben, sind ebenfalls antragsberechtigt.

Wo kann der Antrag auf einen Erbschein gestellt werden? 

Ein Antrag auf Erteilung eines Erbscheins ist beim Nachlassgericht zu stellen. Dies kann allerdings auch schriftlich erfolgen, wobei eine Stellvertretung (z.B. einen Anwalt) zulässig ist. Die in der Regel erforderliche Versicherung an Eides Statt ist vor einem Urkundsbeamten des Nachlassgerichts, einem Notar im Bundesgebiet oder einem berechtigten Mitarbeiter einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) abzugeben. 

Was kostet ein Erbschein? 

Die Kosten des Notars und/oder Nachlassgerichts ergeben sich aus dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Dabei kommt es in der Regel auf den Netto-Nachlasswert an, § 40 GNotKG. Regelmäßig fallen zwei (2) Gebühren (eine Gebühr für die Versicherung an Eides Statt und eine Gebühr für die Erteilung des Erbscheins). Der Wert einer Gebühr ist der Tabelle B zu entnehmen. 

Beispiel: Bei einem Nachlasswert von über EUR 1 Million ist der Wert einer Gebühr z.B. EUR 1.815,--, d.h. es fallen insgesamt EUR 3.630,-- an Gebühren an.

Wird ein Rechtsanwalt mit der Vertretung in dem Verfahren beauftragt, fällt außerdem zusätzlich eine Vergütung an, welche die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nicht unterschreiten darf. In der Regel fallen 1,3 Verfahrensgebühren an. Der Gegenstandswert ist in der Regel der Anteil des Erben am Netto-Nachlass.

Wie lange dauert es bis ein Erbschein erteilt wird?

Das hängt sehr stark von der Komplexität der Sache, der Sorgfalt bei Entwurf des Antrags und der Arbeitsbelastung des örtlichen Nachlassgerichts ab. In größeren Städten sind die Nachlassgerichte oft stark überlastet, was zu erheblichen Verzögerungen führt. 

Kann ich der Erteilung eines Erbscheins widersprechen?

Wenn Sie mit dem Inhhalt des beantragten Erbscheins nicht einverstanden sind, sollten Sie prüfen, ob ein Widerspruch sinnvoll ist. Da der Widerspruch unter Umständen Kosten auslöst, sollten Sie in der Regel vorab Rechtsrat einholen. 

Welche Folgen hat ein Widerspruch gegen die Erteilung des Erbscheins?

Die dem Antrag auf Erteilung eines Erbscheins stattgebende Entscheidung des Nachlassgerichts ergeht durch Beschluss, § 352 Abs. 1 FamFG. Widerspricht der Beschluss dem erklärten Willen eines Beteiligten, ist der Beschluss zu begründen und den Beteiligten bekannt zu geben (§§ 352 Abs. 2 S. 1, 41 Abs. 1, 15 Abs. 2 S. 1 FamFG). Dem Widersprechenden ist sie zuzustellen (§ 41 Abs. 1 S. 2 FamFG). Dabei ist der Widersprechende über die Möglichkeit des Einspruchs in der Einspruchsfrist zu belehren. Vor Ablauf der Beschwerdefrist darf kein Erbschein erteilt werden. 

Kann man den Beschluss über die Erteilung des Erbscheins anfechten?

Die Beteiligten können gegen den Beschluss Beschwerde einlegen (§§ 58 ff. FamFG). Die Frist hierzu beträgt einen Monat und läuft regelmäßig mit der schriftlichen Bekanntgabe (§ 63 FamFG). Die Beschwerde soll begründet werden (§ 65 FamFG). 

Benötige ich einen Rechtsanwalt um einen Einspruch gegen einen Beschluss über die Erteilung eines Erbscheins einzulegen?

Dies ist rechtlich nicht vorgeschrieben. Allerdings ist es bei Streit über das Erbrecht in der Regel sinnvoll. 

 

Vertretung in ganz Deutschland

Wir vertreten Mandanten in Gerichten in ganz Deutschland (aber nicht beim BGH). Bei Vertretung in einem Nachlassgericht (zuständig z.B. für Erbscheinverfahren der 1. Instanz) wird dabei eine Reise zum Gerichtsort in der Regel nicht erforderlich sein, da in aller Regel die Korrespondenz in Nachlassangelenheiten ausschließlich elektronisch/postalisch erfolgt und ein persönliches Erscheinen am Gerichtsort fast nie erforderlich ist. In Verfahren in einem Landgericht (erste Instanz in ZPO-Verfahren) oder Oberlandesgericht (Berufungsverfahren, Beschwerden gegen Entscheidungen des Nachlassgerichts) wird oft eine Anreise zum Termin erforderlich sein. Wegen unserer besonderen Expertise in internationalen Erbfällen haben Gerichte wiederholt entschieden, dass unsere Reisekosten zu den erstattungsfähigen Kosten gehören. 

Landgerichte in Deutschland

Landgericht Aachen, Landgericht Amberg, Landgericht Ansbach, Landgericht Arnsberg, Landgericht Aschaffenburg, Landgericht Augsburg, Landgericht Aurich, Landgericht Bad Kreuznach, Landgericht Baden-Baden, Landgericht Bamberg, Landgericht Bautzen, Landgericht Bayreuth, Landgericht Berlin, Landgericht Bielefeld, Landgericht Bochum, Landgericht Bonn, Landgericht Braunschweig, Landgericht Bremen, Landgericht Bückeburg, Landgericht Chemnitz, Landgericht Coburg, Landgericht Cottbus, Landgericht Darmstadt, Landgericht Deggendorf, Landgericht Dessau-Roßlau, Landgericht Detmold, Landgericht Dortmund, Landgericht Dresden, Landgericht Duisburg, Landgericht Düsseldorf, Landgericht Ellwangen (Jagst), Landgericht Erfurt, Landgericht Essen, Landgericht Flensburg, Landgericht Frankenthal (Pfalz), Landgericht Frankfurt (Oder), Landgericht Frankfurt am Main, Landgericht Freiburg im Breisgau, Landgericht Fulda, Landgericht Gera, Landgericht Gießen, Landgericht Görlitz, Landgericht Göttingen, Landgericht Hagen, Landgericht Halle, Landgericht Hamburg, Landgericht Hanau, Landgericht Hannover, Landgericht Hechingen, Landgericht Heidelberg, Landgericht Heilbronn, Landgericht Hildesheim, Landgericht Hof/ Saale, Landgericht Ingolstadt, Landgericht Itzehoe, Landgericht Kaiserslautern, Landgericht Karlsruhe, Landgericht Kassel, Landgericht Kempten (Allgäu), Landgericht Kiel, Landgericht Kleve, Landgericht Koblenz, Landgericht Köln, Landgericht Konstanz, Landgericht Krefeld, Landgericht Landau i.d. Pfalz, Landgericht Landshut, Landgericht Leipzig, Landgericht Limburg a.d. Lahn, Landgericht Lübeck, Landgericht Lüneburg, Landgericht Magdeburg, Landgericht Mainz, Landgericht Mannheim, Landgericht Marburg, Landgericht Meiningen, Landgericht Memmingen, Landgericht Mönchengladbach, Landgericht Mosbach, Landgericht Mühlhausen, Landgericht München I, Landgericht München II, Landgericht Münster, Landgericht Neubrandenburg, Landgericht Neuruppin, Landgericht Nürnberg-Fürth, Landgericht Offenburg, Landgericht Oldenburg, Landgericht Osnabrück, Landgericht Paderborn, Landgericht Passau, Landgericht Potsdam, Landgericht Ravensburg, Landgericht Regensburg, Landgericht Rostock, Landgericht Rottweil, Landgericht Saarbrücken, Landgericht Schweinfurt, Landgericht Schwerin, Landgericht Siegen, Landgericht Stade, Landgericht Stendal, Landgericht Stralsund, Landgericht Stuttgart, Landgericht Traunstein, Landgericht Trier, Landgericht Tübingen, Landgericht Ulm, Landgericht Verden (Aller), Landgericht Waldshut-Tiengen, Landgericht Weiden i.d.OPf., Landgericht Wiesbaden, Landgericht Wuppertal, Landgericht Würzburg, Landgericht Zweibrücken, Landgericht Zwickau

Nachlassgerichte

Nachlassgerichte in Berlin

Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgericht Köpenick, Amtsgericht Kreuzberg, Amtsgericht Lichtenberg, Amtsgericht Mitte, Amtsgericht Neukölln, Amtsgericht Pankow, Amtsgericht Schöneberg, Amtsgericht Spandau, Amtsgericht Tiergarten, Amtsgericht Wedding.

Nachlassgerichte in Brandenburg

Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder), Amtsgericht Bernau bei Berlin, Amtsgericht Eberswalde, Amtsgericht Frankfurt(Oder), Amtsgericht Fürstenwalde/Spree, Amtsgericht Strausberg, Amtsgericht Neuruppin, Amtsgericht Oranienburg, Amtsgericht Perleberg, Amtsgericht Prenzlau, Amtsgericht Schwedt/Oder, Amtsgericht Zehdenick, Amtsgericht Brandenburg an der Havel, Amtsgericht Luckenwalde, Amtsgericht Nauen, Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Rathenow, Amtsgericht Zossen.

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