Testamentsvollstreckung
Unsere Fachanwälte für Erbrecht beraten Testamentsvollstrecker in allen rechtlichen Fragen rund um die Testamentsvollstreckung. Unsere Leistungen umfassen insbesondere
- Beantragung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses und/oder Erbscheins;
- Klärung des Umfangs des Nachlasses;
- Beratung des Testamentsvollstreckers über seine Rechte und Pflichten;
- Unterstützung des Testamentsvollstreckers bei der Nachlassregelungm, z.B. Erstellen des Nachlassverzeichnisses, des Verteilungsplans und des Rechenschaftsberichts;
- Erklärung der Erbschaftsteuer;
- Beratung betreffend die Pflichten bei der Einkommensteuer;
- Vertretung in Verfahren zur Entlassung des Testamentsvollstreckers;
- Beratung betreffend Haftungsrisiken;
- Beratung betreffend die Vergütung des Testamentsvollstreckers;
- Beratung betreffend Auslandsvermögen (insbesondere Spanien, USA, England, Kanada, Australien, Neuseeland).
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Erbrecht-Aktuell
- Jahressteuergesetz 2024: Änderungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Empfehlungen des Deutschen Notarvereins für die Vergütung des Testamentsvollstreckers 2025
- OLG Karlsruhe: Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts setzt Bleibewillen voraus
- Internationale Zuständigkeit bei Erbschein für Nachlassvermögen in Deutschland
- Änderung der Regeln über die Besteuerung einer lebzeitigen Leistungen aus einem ausländischen Altersvorsorgeplan
- OLG Köln zum Inhalt eines Testamentsvollstreckerzeugnisses bei Anwendung südafrikanischen Rechts