Testamentsvollstreckung

Unsere Fachanwälte für Erbrecht beraten Testamentsvollstrecker in allen rechtlichen Fragen rund um die Testamentsvollstreckung. Unsere Leistungen umfassen insbesondere

  • Beantragung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses und/oder Erbscheins;
  • Klärung des Umfangs des Nachlasses;
  • Beratung des Testamentsvollstreckers über seine Rechte und Pflichten;
  • Unterstützung des Testamentsvollstreckers bei der Nachlassregelungm, z.B.  Erstellen des Nachlassverzeichnisses, des Verteilungsplans und des Rechenschaftsberichts;
  • Erklärung der Erbschaftsteuer;
  • Beratung betreffend die Pflichten bei der Einkommensteuer;
  • Vertretung in Verfahren zur Entlassung des Testamentsvollstreckers;
  • Beratung betreffend Haftungsrisiken;
  • Beratung betreffend die Vergütung des Testamentsvollstreckers; 
  • Beratung betreffend Auslandsvermögen (insbesondere Spanien, USA, England, Kanada, Australien, Neuseeland). 

Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite

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