Vertretung in streitigen Nachlassverfahren und erbrechtlichen Klageverfahren
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Klinger ist auf streitige Erbsachen spezialisiert. Seine Leistungen umfassen insbesondere
- Vertretung in streitigen Verfahren betreffend die Erteilung eines Erbscheins, Testamentsvollstreckerzeugnisses oder Europäischen Nachlasszeugnisses;
- Gutachten zum ausländischen Erbrecht, z.B. zur gesetzlichen Erbfolge oder zur Anerkennung eines ausländischen Testaments in Deutschland;
- Gutachten zum anwendbaren Erbrecht (internationales Privatrecht);
- Klage auf Zahlung des Pflichtteils und/oder Pflichtteilsergänzungsanspruch;
- Herausgabeklage nach Testamentsanfechtung (z.B. wegen Testierunfähigkeit);
- Erbenfeststellungsklage;
- Klage auf Erfüllung eines Vermächtnisses;
- Klage auf Feststellung der Erbunwürdigkeit;
- Erteilungsklage/Erbauseinandersetzungsklage;
- Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Deutschland.
Streitige Verfahren mit Bezügen zum Ausland
Vielen unserer Verfahren haben Bezüge zum Ausland, insbesondere Spanien, USA, Kanada, England, Australien und Neuseeland. Hierzu verweisen wir auch auf die gesonderten Darstellungen.
Bei Bezügen zum Ausland stimmen wir uns mit den ausländischen Rechtsanwälten unserer Mandanten ab, insbesondere, wenn bereits im Ausland ein Verfahren anhängig ist oder eine Klage in einem ausländischen Gericht vorteilhaft sein könnte (Forum-Shopping).
Fragen und Antworten
Brauche ich einen Rechtsanwalt für die Eröffnung des Testaments?
In der Regel benötigen Sie für die Eröffnung eines Testaments keinen Rechtsanwalt und die Geschäftsstelle des Nachlassgerichts hilft ihnen auf Anfrage auch gerne weiter. Wenn es allerdings Hinweise darauf gibt, dass das Testament unwirksam ist (z. B. wegen Testamentsfälschung oder Testierunfähigkeit) oder der Verdacht besteht, dass ein Testament nicht abgeliefert wurde, sollten Sie zeitnah über die Beauftragung eines Fachanwalts für Erbrecht nachdenken, da ein eröffnetes Testament nebst Eröffnungsprotokoll zum Nachweis des Erbrechts genügen kann und somit die Gefahr besteht, dass ein Unberechtigter den Nachlass vereinnahmt.
Was bedeutet Testamentsanfechtung?
Von einer Testamentsanfechtung spricht der Jurist, wenn bei Vorliegen eines Anfechtungsgrunds die Unwirksamkeit des Testaments nur bei fristgemäßer Erklärung der Anfechtung durch den Anfechtungsberechtigten eintritt. Eine solche Anfechtungserklärung ist z.B. bei einem Erklärungsirrtum, Inhaltsirrtum oder einer Drohung erforderlich. Nicht-Juristen bezeichnen als Testamentsanfechtung hingegen in der Regel jeden Angriff gegen die Zuwendung von Vermögenswerten durch Testament und die Geltendmachung des Pflichtteils. Dies schließt auch solche Fälle ein, in denen die Unwirksamkeit des Testaments von selbst eintritt und es keine (fristgebundenen) Erklärung bedarf (z.B. wegen Mängeln der Testamentsform, Testierunfähigkeit oder Testamentsfälschung). In solchen Fällen kann der wahre Erbe den Nachlass auch noch nach langer Zeit herausverlangen.
Wann ist ein Testament unwirksam?
Ein Testament ist unwirksam, wenn ein Unwirksamkeitsgrund vorliegt; dies kann sein
- fehlende Testamentsform;
- Testierunfähigkeit,
- Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) und
- Verstoß gegen ein Verbotsgesetz (z.B. § 14 Heimgesetz).
Ferner ist ein Testament bei erfolgreicher Testamentsanfechtung unwirksam.
Wann ist ein Testament wegen Testierunfähigkeit unwirksam?
Ein Testament ist immer unwirksam, wenn der Testator bei Testamentserrichtung testierunfähig war. Testierunfähig ist, wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, § 2229 BGB.
Ist ein Testament bei Demenz immer unwirksam?
Ein Testament ist bei Demenz des Testators unwirksam, wenn der Testator bei Testamentserrichtung testierunfähig war. Bei einer leichten oder mittelschweren Demenz ist dies nicht immer der Fall. Wegen der Einzelheiten wird auf den Beitrag Testierunfähigkeit wegen Demenz - wann ist ein Testament bei Demenz unwirksam? verwiesen.
Was passiert, wenn ein Erbschein falsch ist?
Das Nachlassgericht hat nach § 2361 S. 1 BGB einen Erbschein einzuziehen. wenn es zu dem Ergebnis gelangt ist, dass der erteilte Erbschein unrichtig ist, also z.B. eine Person als Erben ausweist, die gar nicht Erbe ist. Dies erfolgt von Amts wegen. Allerdings ist es sinnvoll dies anzuregen und zu begründen, warum der Erbschein unrichtig ("falsch") ist. Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag zur Einziehung eines Erbscheins.
Gibt es eine Frist für die Einziehung eines Erbscheins?
Nein. Für die Einziehung des unrichtigen Erbscheins gibt keine zeitliche Begrenzung. Allerdings gibt es Fristen für die Testamentsanfechtung. Wenn ein Erbschein also erst in Folge der Testamentsanfechung unrichtig werden würde, muss daher die Frist für die Testamentsanfechtung berücksichtigt werden.
Kann man einen Erbschein anfechten?
Das Nachlassgericht hat nach § 2361 S. 1 BGB einen Erbschein einzuziehen. wenn es zu dem Ergebnis gelangt ist, dass der erteilte Erbschein unrichtig ist, also z.B. eine Person als Erben ausweist, die gar nicht Erbe ist. Eine "Anfechtung" im Sinne des Rechts ist dies nicht. Es ist noch nicht einmal ein Antrag erfoderlich, da die Einziehung von Amts wegen erfolgt. Allerdings ist es sinnvoll die Einziehung anzuregen und zu begründen, warum der Erbschein unrichtig ("falsch") ist. Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag zur Einziehung eines Erbscheins. Zu beachten ist, dass ein Erbschein auch erst in Folge einer Testamentsanfechtung unrichtig werden kann.
Vertretung in ganz Deutschland
Wir vertreten Mandanten in Gerichten in ganz Deutschland (aber nicht beim BGH). Bei Vertretung in einem Nachlassgericht (Zuständig z.B. für Erbscheinverfahren der 1. Instanz) wird dabei eine Reise zum Gerichtsort in der Regel nicht erforderlich sein, da in aller Regel die Korrespondenz in Nachlassangelenheiten ausschließlich elektronisch/postalisch erfolgt und ein persönliches Erscheinen am Gerichtsort fast nie erforderlich ist. In Verfahren in einem Landgericht oder Oberlandesgericht (ZPO-Verfahren) wird oft eine Anreise zum Termin erforderlich sein. Wegen unserer besonderen Expertise in internationalen Erbfällen haben Gerichte wiederholt entschieden, dass unsere Reisekosten zu den erstattungsfähigen Kosten gehören.
Landgerichte in Deutschland
Landgericht Aachen, Landgericht Amberg, Landgericht Ansbach, Landgericht Arnsberg, Landgericht Aschaffenburg, Landgericht Augsburg, Landgericht Aurich, Landgericht Bad Kreuznach, Landgericht Baden-Baden, Landgericht Bamberg, Landgericht Bautzen, Landgericht Bayreuth, Landgericht Berlin, Landgericht Bielefeld, Landgericht Bochum, Landgericht Bonn, Landgericht Braunschweig, Landgericht Bremen, Landgericht Bückeburg, Landgericht Chemnitz, Landgericht Coburg, Landgericht Cottbus, Landgericht Darmstadt, Landgericht Deggendorf, Landgericht Dessau-Roßlau, Landgericht Detmold, Landgericht Dortmund, Landgericht Dresden, Landgericht Duisburg, Landgericht Düsseldorf, Landgericht Ellwangen (Jagst), Landgericht Erfurt, Landgericht Essen, Landgericht Flensburg, Landgericht Frankenthal (Pfalz), Landgericht Frankfurt (Oder), Landgericht Frankfurt am Main, Landgericht Freiburg im Breisgau, Landgericht Fulda, Landgericht Gera, Landgericht Gießen, Landgericht Görlitz, Landgericht Göttingen, Landgericht Hagen, Landgericht Halle, Landgericht Hamburg, Landgericht Hanau, Landgericht Hannover, Landgericht Hechingen, Landgericht Heidelberg, Landgericht Heilbronn, Landgericht Hildesheim, Landgericht Hof/ Saale, Landgericht Ingolstadt, Landgericht Itzehoe, Landgericht Kaiserslautern, Landgericht Karlsruhe, Landgericht Kassel, Landgericht Kempten (Allgäu), Landgericht Kiel, Landgericht Kleve, Landgericht Koblenz, Landgericht Köln, Landgericht Konstanz, Landgericht Krefeld, Landgericht Landau i.d. Pfalz, Landgericht Landshut, Landgericht Leipzig, Landgericht Limburg a.d. Lahn, Landgericht Lübeck, Landgericht Lüneburg, Landgericht Magdeburg, Landgericht Mainz, Landgericht Mannheim, Landgericht Marburg, Landgericht Meiningen, Landgericht Memmingen, Landgericht Mönchengladbach, Landgericht Mosbach, Landgericht Mühlhausen, Landgericht München I, Landgericht München II, Landgericht Münster, Landgericht Neubrandenburg, Landgericht Neuruppin, Landgericht Nürnberg-Fürth, Landgericht Offenburg, Landgericht Oldenburg, Landgericht Osnabrück, Landgericht Paderborn, Landgericht Passau, Landgericht Potsdam, Landgericht Ravensburg, Landgericht Regensburg, Landgericht Rostock, Landgericht Rottweil, Landgericht Saarbrücken, Landgericht Schweinfurt, Landgericht Schwerin, Landgericht Siegen, Landgericht Stade, Landgericht Stendal, Landgericht Stralsund, Landgericht Stuttgart, Landgericht Traunstein, Landgericht Trier, Landgericht Tübingen, Landgericht Ulm, Landgericht Verden (Aller), Landgericht Waldshut-Tiengen, Landgericht Weiden i.d.OPf., Landgericht Wiesbaden, Landgericht Wuppertal, Landgericht Würzburg, Landgericht Zweibrücken, Landgericht Zwickau
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Erbrecht-Aktuell
- OLG Nürnberg: Beschwerdegericht darf nicht die sachliche Begründetheit der erhobenen Einwände gegen ein ENZ prüfen
- OLG Düsseldorf: Nachweis der Echtheit eines handschriftlichen Testaments
- OLG München: Verwirkung der Vergütung des Testamentsvollstreckers bei unrechtmäßiger Mittelentnahme
- BFH: EuGH-Vorlage zur Anwendung des Protokolls (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union auf die Schenkungsteuer
- BFH: Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen und Verstoß von Art. 15 Abs. 6 AStG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit
- Jahressteuergesetz 2024: Änderungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer