Erbschaftssteuererklärung

Das Erbschaftsteuerfinanzamt kann von jedem an einem Erbfall Beteiligten die Abgabe einer Erklärung über die für die Erbschaftsteuer maßgeblichen Umstände (Erbschaftssteuererklärung) verlangen, § 31 ErbStG. Die Frist zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung muss mindestens einen Monat betragen. Die Erklärung hat ein Verzeichnis der zum Nachlass gehörenden Gegenstände und die sonstigen für die Feststellung des Gegenstands und des Werts des Erwerbs erforderlichen Angaben zu enthalten,  § 31 ErbStG. Die Erbschaftssteuererklärung hat in der Regel auf den amtlichen Formularen zu erfolgen. Eine einführende Darstellung finden Sie in dem Beitrag Erbschaftsteuererklärung: Verfahren.  

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