Erlangung Erbschein, Testamentsvollstreckerzeugnis und Europäisches Nachlasszeugnis bei Bezügen zu Australien
Viele Mandanten mit Wohnsitz in Australien (Queensland, New South Wales, Victoria, Tasmania, South Australia und Western Australia) oder Deutschland vertreten wir auch in nicht-streitigen Verfahren zur Erlangung eines deutschen Erbscheins oder Testamentsvollstreckerzeugnisses.
Leistungen
Unsere Leistungen umfassen insbesondere
- Testamentseröffnung in Deutschland;
- Beratung betreffend die Anerkennung eines australischen Testaments in Deutschland;
- Beratung betreffend die Anerkennung eines australischen Nachlassabwicklers (personal representative) als Testamentsvollstrecker in Deutschland;
- Beratung über Erforderlichkeit bei Anteilen einer Personengesellschaft (KG, GmbH & Co. KG, GbR) oder Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) im Nachlass;
- Beratung über die Erforderlichkeit eines Erbscheins oder Testamentsvollstreckerzeugnisses;
- Entwurf des Antrags auf Erteilung eines Erbscheins oder Testamentsvollstreckerzeugnisses auch bei Anwendbarkeit australischen Erbrechts;
- Beratung betreffend das anwendbare Erbrecht (Erbstatut);
- Beratung bei Vermögensübergang über ein australisches Treuhandvermögen (Trust);
- Korrespondenz mit deutscher Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) im Australien (Camberra, Sydney) wegen der Beurkundung eines Antrags auf Erteilung eines Erbscheins, Testamentsvollstreckerzeugnisses oder Europäischen Nachlasszeugnisses;
- Beantragung eines Antrags auf Erlass der Versicherung an Eides Statt bei Beurkundung des Antrags vor einem australischen Notar (notary public);
- Vertretung gegenüber dem deutschen Nachlassgericht;
- Vertretung der Begünstigten (Erben, Vermächtnisnehmer) zur Vermeidung einer Zustellung in Australien;
- Beschwerden gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Erteilung eines Erbscheins oder Testamentsvollstreckerzeugnisses;
- sofern erforderlich: Vertretung in streitigen Verfahren im deutsch-australischen Erbfall.
Weitere Leistungen
Selbstverständlich beraten und vertreten wir unsere Mandanten auch bei allen anderen erforderlichen Besorgungen im Zusammenhang mit der Erlangung eines Erbscheins bzw. Testamentsvollstreckerzeugnisses. Insbesondere erbringen wir auf Wunsch folgende Leistungen:
- Grundbuchberichtigung;
- Eintragung ins Handelsregister und die Gesellschafterliste;
- Korrespondenz mit Banken, Sparkassen und Volksbanken zur Vereinnahmung des Guthabens eines Konto oder Depots;
- Beschaffung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung;
- Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer bei Bezügen zu Australien;
- Beratung betreffend die Folgen des Erbfalls bei der deutschen Einkommensteuer;
- Erklärungen nach dem Geldwäschegesetz (GewG), insbesondere Legitimation.
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Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
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