Erlangung Erbschein, Testamentsvollstreckerzeugnis und Europäisches Nachlasszeugnis bei Bezügen zu Australien

Viele Mandanten mit Wohnsitz in Australien (Queensland, New South Wales, Victoria, Tasmania, South Australia und Western Australia) oder Deutschland vertreten wir auch in nicht-streitigen Verfahren zur Erlangung eines deutschen Erbscheins oder Testamentsvollstreckerzeugnisses

Leistungen

Unsere Leistungen umfassen insbesondere

Weitere Leistungen

Selbstverständlich beraten und vertreten wir unsere Mandanten auch bei allen anderen erforderlichen Besorgungen im Zusammenhang mit der Erlangung eines Erbscheins bzw. Testamentsvollstreckerzeugnisses. Insbesondere erbringen wir auf Wunsch folgende Leistungen: 

Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite

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