Vertretung in Verfahren zur Erlangung eines deutschen Erbscheins oder deutschen Testamentsvollstreckerzeugnisses

Leistungen

Unser deutsch-englisches Team aus einer englischen Anwältin (solicitor England and Wales) und deutschen Fachanwälten für Erbrecht berät in Verfahren zur Erlangung eines deutschen Erbscheins oder Testamentsvollstreckerzeugnisses. Unsere Leistungen umfassen insbesondere

Weitere Leistungen 

Selbstverständlich beraten und vertreten wir unsere Mandanten auch bei allen anderen erforderlichen Besorgungen im Zusammenhang mit der Erlangung eines Erbscheins bzw. Testamentsvollstreckerzeugnisses. Insbesondere erbringen wir auf Wunsch folgende Leistungen: 

Fragen und Antworten

Was ist ein Fremdrechtserbschein?

Ein Erbschein ist ein Zeugnis über das Erbrecht des Erben und, wenn es mehrere Erben gibt, die Anteile der Erben (§ 2353 BGB). Ein Fremdrechtserbschein ist ein Erbschein, der die Erbfolge nach ausländischem Recht ausweist. 

Welches Erbrecht gilt, wenn ein Brite in Deutschland stirbt?

Nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) kommt es aus Sicht eines deutschen Gerichts im Grundsatz auf den den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers an. Oft wird aber eine Rechtswahl zum englischen Recht anzunehmen sein. Betreffend Grundvermögen in Deutschland kann es zu einer Rückverweisung und einer Nachlassspaltung kommen.

Welches Erbrecht gilt, wenn eine in Großbritannien ansässige Person stirbt und ein Haus in Deutschland hinterlässt?

Auch in diesem Fall kommte es aus Sicht eines deutschen Gerichts im Grundsatz auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers an. Allerdings kann es zu einer Rückverweisung und einer Nachlassspaltung kommen, wenn nicht eine Rechtswahl zum englischen Recht anzunehmen ist. 

Wird ein englisches Testament in Deutschland anerkannt?

Ein englisches Testament, dass nicht der Testamentsform des deutschen Rechts entspricht, kann nach dem Haager Testamentsformübereinkommen (TestFormÜbk) gleichwohl als in Deutschland der Form nach gültig anzusehen sein. 

Wird ein englischer "Erbschein" (grant) in Deutschland anerkannt?

Ein von einem englischen Gericht erteilter Grant of probate genügt in Deutschland nicht, um über Grundvermögen in Deutschland zu verfügen. Manche Banken lassen ein englischen Grant aber für die Verfügung über Finanzanlagen zusammen mit dem Testament aureichen. 

Kann einem englischen executor ein Testamentsvollstreckerzeugnis erteilt werden?

Einem englischer Nachlassabwickler (executor) kann in Deutschland ein Testamentsvollstreckerzeugnis erteilt werden, wenn sich ein entsprechender Wille des Erblassers aus dem Testament ergibt.

Brauche ich in einem deutsch-englischen Erbfall einen Erbschein?

Wenn es Vermögen in Deutschland gibt, müssen sie im deutsch-englischen Erbfall den Nachweis des Erbrechts führen. Dies kann durch Erbschein erfolgen. Es gibt aber keinen Rechtssatz, dass das Erbrecht nur durch Erschein nachgewiesen werden kann. In bestimmten Fällen ist ein Erbschein aber erforderlich oder zweckmäßig. Hierzu verweisen wir auf den Betrag Erbschein: Erforderlichkeit, Antrag, Rechtswirkungen, Widerspruch und Kosten. Zur Regelung des Nachlasses in England genügt ein deutscher Erbschein nicht. Ein englischer Grant genügt in der Regel nicht zum Nachweis des Erbrechts. 

Welches Gericht ist für die Erteilung eines Erbscheins zuständig, wenn ein Brite verstorben ist?

Ob deutsche Gerichte zuständig sind (internationale Zuständigkeit), ergibt sich aus den Regelungen der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Hierzu verweisen wir auf den Beitrag Internationale Zuständigkeit in Erbsachen nach der EuErbVO. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 343 FamFG

Wer kann bei einem deutsch-britischen Erbfall einen Erbschein beantragen? 

Antragsberechtigt ist der Alleinerbe, der Miterbe und Erbeserben (§ 2353 BGB). Darüber hinaus sind auch der Testamentsvollstrecker, ein der Nachlassverwalter, der Nachlassinsolvenzverwalter und der gesetzliche Betreuer eines Erben antragsberechtigt. Gläubiger, die eine titulierte Forderungen gegen den Erblasser oder einen Erben haben, sind ebenfalls antragsberechtigt. Der englische Nachlassabwickler kann nur dann einen Erbschein (oder Testamentsvollstreckerzeugnis) beantragen, wenn er nach dem Willen des Erblassers einem deutschen Testamentsvollstrecker gleichstehen sollte. 

Kann ich einen deutschen Erbschein in England beantragen? 

Ein Antrag auf Erteilung eines Erbscheins ist beim Nachlassgericht zu stellen. Dies kann allerdings auch schriftlich erfolgen, wobei eine Stellvertretung (z.B. einen Anwalt) zulässig ist. Die in der Regel erforderliche Versicherung an Eides Statt ist vor einem Urkundsbeamten des Nachlassgerichts, einem Notar im Bundesgebiet oder einem berechtigten Mitarbeiter einer deutschen Auslandsvertretung (in Großbritannien). Bei den deutschen Auslandsvertretungen in Großbritannien ist derzeit mit langen Wartezeiten zu rechnen.  

Muss ich für die Beantragung eines deutschen Erbscheins von Großbritannien nach Deutschland reisen?

Siehe vorstehende Frage. Unter Umständen kann es auch genügen, dass Sie den Erbscheinantrag vor einem örtlichen englischen Notar (notary public) unterschreiben und dem Nachlassgericht erläutern, warum eine Anreise nach Deutschland (oder zum nächsten Konsulat) unzumutbar ist (z.B. bei Reiseunfähigkeit).

Wie kann man einen Erbschein anfechten? 

Die Beteiligten können gegen den Beschluss über die Erteilung eines Erbscheins Beschwerde einlegen. Die Frist hierzu beträgt einen Monat und läuft regelmäßig mit der schriftlichen Bekanntgabe. Die Beschwerde soll begründet werden. Wenn ein Erbschein bereits erteilt wurde, aber unrichtig ist, kann der Erbschein eingezogen werden. 

Wie lange dauert es bis ein deutscher Erbschein bei Bezügen zu England erteilt wird?

Viele deutsche Nachlassgerichte haben keine Erfahrungen mit englischem Erbrecht. Daher sollte der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins sorgfältig entworfen werden und die Rechtslage gut begründen. Andernfalls drohen Rückfragen und Verzögerungen.

Benötige ich einen auf deutsch-englisches Erbrecht spezialisierten Anwalt zur Beantragung eines Erbscheins bei Bezügen zu England?

Es ist ratsam einen auf deutsch-englisches Erbrecht spezialisierten Anwalt zur Beantragung eines Erbscheins bei Bezügen zu England zu beantragen. Dieser wird sicherstellen, dass die Rechtslage ordendlich gewürdigt und der richtige Antrag gestellt wird. 

Beratung vor Ort und über Fernkommunikationsmittel

Wir beraten in der Regel über Fernkommunikationsmittel, z.B. über Zoom oder per Telefon/E-Mail.

Vor Ort beraten wir in Berlin und (eingeschränkt) in München und Hamburg.

Wir beraten Mandanten in ganz Deutschland, z.B. aus Berlin, Potsdam, Magdeburg, Dresden, Leipzig, Dessau, Rostock, Schwerin, Brandenburg, Jena, Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Göttingen, Delmenhorst, Lüneburg, Hamburg, Kiel, Flensburg, Lübeck, Bremen, Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt, Offenbach, Hanau, Gießen, Marburg, Fulda, Wetzlar, München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth, Würzburg, Erlangen, Bamberg, Landshut, Bayreuth, Aschaffenburg, Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster, Mönchengladbach, Gelsenkirchen, Aachen, Krefeld, Oberhausen, Hagen, Hamm, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Ulm, Pforzheim, Mainz.

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?

Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".

Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite

Erbrecht-Aktuell