Deutsch-englische Nachlassplanung
Wir beraten Deutsche und Briten bei der Planung ihres Nachlasses; unsere Leistungen umfassen z.B.
- "Weltweite" Testamente (global will) unter Berücksichtigung des Rechtes beider Staaten;
- gesonderte Testamente für England/Deutschland, welche auf das "weltweite Testament" abgestimmt sind;
- Überprüfung bestehender Testamente und Nachfolgelösungen (z.B. bei Umzug);
- Umfassende Vermögensnachfolgeplanung (Estate Planning), auch unter Verwendung von Trusts und Gesellschaften, gemeinschaftlichen Konten mit Anwachsungsrecht (joint tenancy);
- Beratung betreffend Vermeidung Doppelbesteuerung und
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuung.
Erbrecht-Aktuell
- BGH: Keine Anwendung englischen Rechts betreffend den Pflichtteil bei Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO.
- BFH: Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters
- BFH: Schenkungsteuer bei Ausschüttung Seitens einer Vermögensmasse während deren Bestehen
- UK: Verfahrensrechtliche Erleichterungen bei der UK-Nachlasssteuer
- OLG Köln: Keine Anwendung englischen Rechts betreffend den Pflichtteil bei Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO.