Deutsch-englische Nachlassplanung

Leistungen

Unser deutsch-britisches Team (deutsche Fachanwälte für Erbrecht und Solicitor für England und Wales) für deutsch-britische Erbschaftsangelegenheiten berät deutsch-britische Familien und Residenten/Domizile des Vereinigten Königreichs mit Vermögen in Deutschland bei der Nachlassplanung unter Berücksichtigung der steuerlichen Implikationen (Estate Planning). Bei Bedarf arbeiten wir mit unseren Partnerkanzleien oder den persönlichen Beratern unserer Mandanten zusammen.

 Mittel zur Planung sind z.B.  

Wir berücksichtigen dabei alle Todesfallsteuern, insbesondere die englische Erbschaftsteuer (UK Inheritance tax) und die deutschen Erbschaftsteuer. Zu den sich insoweit ergebenden Fragen verweisen wir auf die Seiten Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer bei Bezügen zu England. Ferner berücksichtigen wir auch die ertragsteuerlichen Folgen - sie auch Beratung betreffend die Folgen des Erbfalls bei der deutschen Einkommensteuer.

Beratungsorte und Fernberatung

In der Regel beraten wir über Fernkommunikationsmittel (Zoom, Telefon, E-Mail) in ganz Deutschland. In den meisten Fällen ist dies auch zur Erledigung der Anliegen unserer Mandanten völlig ausreichend. Persönliche Beratung bieten wir in Berlin, Hamburg (eingeschränkt) und in München (eingeschränkt) an. Wenn eine persönliche Beratung vor Ort nicht möglich ist, es aber sinnvoll erscheint, die Angelegenheit in einem persönlichen Gespräch vor Ort zu behandeln (was bei der Nachlassplanung manchmal angebracht ist), lassen wir Sie das wissen und suchen nach einer sinnvollen Lösung (z.B. ergänzende/führende Beratung vor Ort durch einen Notar oder Rechtsanwalt).

Fragen und Antworten

Welches Erbrecht gilt, wenn ein Brite in Deutschland stirbt?

Nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) kommt es aus Sicht eines deutschen Gerichts im Grundsatz auf den den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers an. Oft wird aber eine Rechtswahl zum englischen Recht anzunehmen sein. Betreffend Grundvermögen in Deutschland kann es zu einer Rückverweisung und einer Nachlassspaltung kommen.

Welches Erbrecht gilt, wenn eine in Großbritannien ansässige Person stirbt und Vermögen in Deutschland hinterlässt?

Aus der Sicht eines deutschen Gerichts im Grundsatz auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers an. Wenn der Erblasser britischer Staatsangehöriger war und ein britisches Testament hinterlassen hat, wird hierin zumeist aber eine Rechtswahl zum britischen Recht zu sehen sein. Betreffend Grundvermögen in Deutschland kann es zu einer Rückverweisung und einer Nachlassspaltung kommen.

Welches Erbrecht gilt für eine Immobilie in England?

Aus der Sicht eines Gerichts von England und Wales kommt immer das Recht von England und Wales für unbewegliches Vermögen (immovables) in England und Wales zur Anwendung. Ein deutsches Gericht würde hingegen im Grundsatz mangels wirksamer Rechtswahl auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers abstellen.

Muss ich in Großbritannien Erbschaftsteuer zahlen?

Der weltweite Vermögensübergang auf den Tod einer Person, die ein langfristig-UK-Ansässiger (long-term UK resident), wird der UK-Nachlasssteuer (UK inheritance tax) unterworfen. Wenn der Erblasser kein LTR war, wird nur das Vermögen im UK der UK-Nachlasssteuer unterworfen. 

Wird ein englisches Testament in Deutschland anerkannt?

Ein englisches Testament, dass nicht der Testamentsform des deutschen Rechts entspricht, kann nach dem Haager Testamentsformübereinkommen (TestFormÜbk) gleichwohl als in Deutschland der Form nach gültig anzusehen sein. 

Wird ein deutsches Testament in Großbritannien anerkannt?

Ein Testament in der Form des deutschen Rechts  wird in England und Wales anderkannt, wenn es der Form des Rechts

  1. des Errichtungsortes, auch wenn der Erblasser sich nur zeitweise dort aufhielt, oder
  2. des Domizils des Erblassers zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments oder
  3. des Domizils des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes oder
  4. des gewöhnlichen Aufenthaltes des Erblassers zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments oder
  5. des gewöhnlichen Aufenthaltes des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes oder
  6. des Staates der Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments oder
  7. des Staates der Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes genügt. 

Brauche ich für Großbritannien ein seperates Testament?

Dies ist nicht zwingend erforderlich, da deutsche Testamente im ganzen Vereinigten Köngreich von Großbritannien und Nordirland in aller Regel anerkannt werden. In der Regel wird aber empfohlen, für Großbritannien ein gesondertes Testament zu errichten. Hierfür spricht, dass

  • sichergestellt ist, dass das Testament formal wirksam ist,
  • das Original beim englischen Nachlassgericht eingereicht werden kann,
  • eine Übersetzung ins Englische entbehrlich ist,
  • das Testament auch dem Inhalt nach für ein englisches Nachlassgericht leichter verständlich ist und
  • das englische Recht betreffend die Nachlassabwicklung besser berücksichtigt werden kann.

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?

Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".

Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite

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