Vertretung und Beratung des englischen Nachlassabwicklers bei der Regelung des deutschen Nachlasses

Leistungen

Unser deutsch-britisches Team aus einer englischen Anwältin (solicitor England and Wales) und deutschen Fachanwälten für Erbrecht berät und vertritt den englischen Nachlassabwicklers (personal representative) bei der Regelung des deutschen Nachlasses.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere

  • Testamentseröffnung in Deutschland;
  • Beratung betreffend die Anerkennung eines englischen Testaments in Deutschland;
  • Beratung betreffend die Anerkennung eines englischen Nachlassabwicklers (personal representative) als Testamentsvollstrecker in Deutschland;
  • Beratung über die Erforderlichkeit eines ErbscheinsTestamentsvollstreckerzeugnisses oder Europäischen Nachlasszeugnisses;
  • Beratung über Erforderlichkeit bei Anteilen einer Personengesellschaft (KG, GmbH & Co. KG, GbR) oder Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) im Nachlass; 
  • Entwurf des Antrags auf Erteilung eines Erbscheins oder Testamentsvollstreckerzeugnisses auch bei Anwendung englischen Erbrechts;
  • Beratung betreffend das anwendbare Erbrecht (Erbstatut);
  • Beratung bei Vermögensübergang über ein Treuhandvermögen (Trust);
  • Korrespondenz mit deutscher Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) in London und Edinburgh; 
  • Beantragung eines Antrags auf Erlass der Versicherung an Eides Statt bei Beurkundung des Antrags vor einem englischen Notar (notary public);
  • Vertretung gegenüber dem deutschen Nachlassgericht;
  • Entgegennahme des Erbscheins, Testamentsvollstreckerzeugnisses oder Europäischen Nachlasszeugnisses zur Vermeidung einer Zustellung im Ausland und
  • Beschwerden gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Erteilung eines Erbscheins, Testamentsvollstreckerzeugnisses oder Europäischen Nachlasszeugnisses. 

Weitere Leistungen

Selbstverständlich beraten und vertreten wir unsere Mandanten auch bei allen anderen erforderlichen Besorgungen im Zusammenhang mit der Erlangung eines Erbscheins bzw. Testamentsvollstreckerzeugnisses. Insbesondere erbringen wir auf Wunsch folgende Leistungen: 

Vertretung in ganz Deutschland

Wir vertreten englische Nachlassabwickler bei der Regelung von Nachlässen in ganz Deutschland und in allen deutschen Gerichten (außer BGH). Bei Vertretung in einem Nachlassgericht (zuständig z.B. für Erbscheinverfahren der 1. Instanz) wird dabei eine Reise zum Gerichtsort in der Regel nicht erforderlich sein, da in aller Regel die Korrespondenz in Nachlassangelenheiten ausschließlich elektronisch/postalisch erfolgt und ein persönliches Erscheinen am Gerichtsort fast nie erforderlich ist. In Verfahren in einem Landgericht (erste Instanz in ZPO-Verfahren) oder Oberlandesgericht (Berufungsverfahren, Beschwerden gegen Entscheidungen des Nachlassgerichts) wird oft eine Anreise zum Termin erforderlich sein. Wegen unserer besonderen Expertise in internationalen Erbfällen haben Gerichte wiederholt entschieden, dass unsere Reisekosten zu den erstattungsfähigen Kosten gehören. 

Kommunikation mit dem Mandanten

Wir kommunizieren mit unseren Mandanten in der Regel über Fernkommunikationsmittel, d.h. per Telefon, E-Mail und Videolink (Zoom, Teams). Wir bieten auch persönliche Termine in Deutschland in Berlin, Hamburg (eingeschränkt) und München (eingeschränkt) an.

Fragen und Antworten

Welches Recht ist im deutsch-britischen Erbfall anzuwenden?

Zur Bestimmung des im deutsch-britischen Erbfall anzuwendende Recht ist aus der Sicht eines Gerichts von England & Wales ist im Hinblick auf

Aus Sicht eines deutschen Gerichts ist das anwendbare Erbrecht nach der Europäischen Erbrechtsverordnung zu bestimmen. Das Zusammenspiel von englischem IPR und Europäischer Erbrechtsverordnung erläutern wir in dem Beitrag Anwendbares Recht im deutsch-englischen Erbfall. Für die Erbschaftsteuer gelten andere Regeln. 

Welches Erbrecht gilt, wenn eine in England ansässige Person stirbt und  Vermögen in Deutschland hinterlässt?

Auch in diesem Fall kommte es im Grundsatz auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers an. Wenn der Erblasser Brite aus Engalnd  war und ein englisches Testament hinterlassen hat, wird hierin zumeist aber eine Rechtswahl zum englischen Recht zu sehen sein. Betreffend Grundvermögen in Deutschland kann es zu einer Rückverweisung und einer Nachlassspaltung kommen.

Brauche ich einen Erbschein, wenn ein Brite Vermögen in Deutschland hinterlässt?

Es gibt keinen Rechtssatz, dass das Erbrecht nur durch Erschein nachgewiesen werden kann. In bestimmten Fällen ist ein Erbschein aber erforderlich oder zweckmäßig. Hierzu verweisen wir auf den Betrag Erbschein: Erforderlichkeit, Antrag, Rechtswirkungen, Widerspruch und Kosten

Wird ein englischer Erbschein in Deutschland anerkannt?

Ein von einem Gericht von England und Wales erteiltes Zeugnis des Nachlassabwicklers (grant) genügt in Deutschland nicht, um über Grundvermögen zu verfügen. Manche Banken lassen es allerdings - zusammen mit dem englischen Testament -  ausreichen.  

Ist ein englisches Testament in Deutschland gültig?

Ein englisches Testament, das nicht der Testamentsform des deutschen Rechts entspricht, kann nach dem Haager Testamentsformübereinkommen (TestFormÜbk) gleichwohl als gültig anzusehen sein; dies ist z.B. der Fall, wenn es der Form am Ort des Errichtungsortes genügt. Wenn also ein Testament in England errichtet wurde und den Formvorschriften des Rechts von England genügt, ist es auch in Deutschland als der Form nach wirksam anzuerkennen. 

Kann einem englischen Nachlassabwickler ein Testamentsvollstreckerzeugnis erteilt werden?

Einem englischen Nachlassabwickler (executor) ist auf Antrag ein Testamentsvollstreckerzeugnis zu erteilen, wenn ein dahingehender Wille des Testators feststellbar ist. 

Wir ein englischer Trust in Deutschland anerkannt?

ach Auffassung der Rechtsprechung und h.M. in der Literatur kann an Vermögen in Deutschland kein Trust bestehen. Allerdings ist die Anordnung eines Trusts an deutschem Vermögen nicht ohne Rechtsfolgen. Vielmehr hat eine Umdeutung (§ 140 BGB) zu erfolgen. Hierzu ist das Rechtsinstitut zu ermitteln, dass dem Trust bzw. seinen einzelnen Bestimmungen am nächsten kommt. 

Welches Gericht ist für die Erteilung eines Erbscheins zuständig?

Ob deutsche Gerichte zuständig sind (internationale Zuständigkeit), ergibt sich aus den Regelungen der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Hierzu verweisen wir auf den Beitrag Internationale Zuständigkeit in Erbsachen nach der EuErbVO. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 343 FamFG

Kann der Antrag auf einen Erbschein in Großbritannien in einem Konsulat gestellt werden? 

Ein Antrag auf Erteilung eines Erbscheins ist beim Nachlassgericht zu stellen. Dies kann allerdings auch schriftlich erfolgen, wobei eine Stellvertretung (z.B. einen Anwalt) zulässig ist. Die in der Regel erforderliche Versicherung an Eides Statt ist vor einem Urkundsbeamten des Nachlassgerichts, einem Notar im Bundesgebiet oder einem berechtigten Mitarbeiter einer deutschen Auslandsvertretung in England (Botschaft, Konsulat) abzugeben. Leider sind die deutschen Konsulate in Großbritannien stark überlastet, so dass sie mit langen Wartezeiten rechnen müssen. Bei komplexen Angelegenheiten verweist das Konsulat auch bisweilen an spezialisierte deutsche Rechtsanwälte oder deutsche Notare. 

Kann ein Anwalt für mich den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins stellen?

Ja, ein bevollmächtigter Anwalt kann für Sie den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins stellen. Allerdings werden sie in der Regel dennoch vor einem deutschen Notar oder ermächtigten Konsul erscheinen müssen, da die in der Regel erforderliche Versicherung an Eides Statt vor einem Urkundsbeamten des Nachlassgerichts, einem Notar im Bundesgebiet oder einem berechtigten Mitarbeiter einer deutschen Auslandsvertretung in England (Botschaft, Konsulat) abzugeben. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann die Versicherung an Eides Statt aber ausnahmsweise entbehrlich sein, z.B. wenn der Antragsteller wegen Reiseunfähigkeit nicht zum nächsten Konsulat reisen kann. 

Wie lange dauert es bis ein Erbschein erteilt wird?

Das hängt sehr stark von der Komplexität der Sache, der Sorgfalt bei Entwurf des Antrags und der Arbeitsbelastung des örtlichen Nachlassgerichts ab. In größeren Städten sind die Nachlassgerichte oft stark überlastet, was zu erheblichen Verzögerungen führt. 

Kann die britische Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet werden?

Deutschland rechnet die englische Erbschaftsteuer nach Maßgabe von § 21 ErbStG auf die deutsche Steuer an; allerdings ist dies nicht immer und nicht immer ganz möglich (siehe hierzu den Aufsatz Anrechnung der englischen Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer.  

Wie wird ein britischer Trust in Deutschland besteuert?

Dies hängt von der Ausgestaltung des Trusts und den beteiligten Personen ab. Insoweit verweise ich auf den Beitrag  Besteuerung von Common-law Trusts in Deutschland

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