Deutsch-amerikanisches Erbrecht

Wir sind Spezialisten für deutsch-amerikanische Erbfälle und gehören zu den führenden Kanzleien in diesem Bereich. Uns kennzeichnet

  • besondere Qualifikation (Fachanwälte für Erbrecht, US-Anwälte),
  • Konsequente Spezialisierung,
  • langjährige Erfahrung in deutsch-US-amerikanischen Erbfällen,
  • Kompetenz in steuerlichen Fragen,
  • Sprachkompetenz und
  • umfassende wissenschaftliche Beschäftigung mit Fragen des Erbrechts der USA (Publikationsliste). 

Leistungen 

Zusammen mit unseren Partnern in den USA beraten wir umfassend in deutsch-amerikanischen Erbfällen. Unsere Leistungen umfassen insbesondere Folgendes:

Erbrecht der US-Bundesstaaten: Spezialisten vor Ort

Ein amerikanisches Erbrecht oder Erbrecht der USA gibt es nicht; vielmehr hat jeder US-Bundesstaat (z.B. Florida, Kalifornien, New York) sein eigenes Erbrecht. Dies stellt den Berater vor erhebliche Herausforderungen, welche nur durch Zusammenarbeit durch Anwälte mit Zulassung im jeweiligen Staat gemeistert werden können.  

Unsere Partner in den USA (z.B. San Diego, Los Angeles, New York, Florida) sind

  • Spezialisten für Erbrecht
  • mit Vollzulassung in ihrem Staat und
  • langjähriger praktischer Erfahrung im Recht ihres Staates, die
  • mit internationalem Erbrecht Erfahrungen haben und
  • mit denen wir seit langem zusammen arbeiten.

Haben wir vor Ort keinen Partner, so finden wir einen Spezialisten über unsere Netzwerke (z.B. STEP, Erben International e.V.). 

Unsere Mandanten

Wir beraten Privatleute, gemeinnützige Organisationen (charity), Unternehmen und öffentliche Stellen. Für deutsche Gerichte erstellen wir Gutachten zum Erbrecht der US-Bundesstaaten von Kalifornien, Florida und New York. Unsere Mandanten sind oft Deutsche mit Auslandsvermögen, aber auch Deutsche, die im Ausland leben oder Ausländer, die sich in Deutschland niedergelassen haben, investieren oder erben. 

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?

Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".

Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite