FBAR

US-Personen (natürliche Person, US-Körperschaft, US-Personengesellschaft, US-Trust oder US-Nachlass), die außerhalb der USA ein Konto (z.B. Wertpapier-, Broker-, Spar-, Depot- oder auch Zeitkonten)  haben oder über ein Konto verfügen können (weil sie rechtliche Eigentümer des Kontos sind oder sie Kontoinhaber sind) oder lediglich Zeichnungsberechtigung darüber besitzen, müssen dieses Vermögen, wenn dessen Wert zu einem Zeitpunkt im Jahr USD 10.000,-- übersteigt, im Rahmen eines gesonderten Verfahrens der US-Steuerbehörde IRS offenlegen. Dies wird als "Report of Foreign Bank and Financial Accounts" (Bericht über ausländische Bank- und Finanzkonten), kurz FBAR, bezeichnet. Die Offenlegung erfolgt  über eine gesonderte Webseite (FinCEN website). Auf Antrag kann die IRS auch erlauben ein Papier-Formular (FinCEN Form 114) einzureichen. Die Offenlegung muss bis zum 15. April des Folgejahres erfolgen. Derzeit wird allerdings eine automatische Fristverlängerung bis zum 15. Oktober gewährt.

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