Rechtliche Grundlagen
Die testamentarische Erbfolge ist in den im Art. II (Intestacy, Wills and Donative Transfers) des Massachusetts Uniform Probate Code (MA Uniform Probate Code) geregelt. Der MA Uniform Probate Code beruht zum Teil auf um Uniform Probate Code, so dass dieser und die hierzu ergangene Rechtsprechung für die Auslegung von solchen Bestimmungen zu berücksichtigen sein kann.
Anwendbarkeit des Rechts von Massachusetts betreffend die testamentarische Erbfolge
Sicht der Gerichte von Massachusetts
Betreffend die testamentarische Erbfolge gilt (ebenfalls) der Grundsatz der Nachlassspaltung, d.h.
- im Hinblick auf bewegliches Vermögen (movables) ist das Recht des letzte Domizil (domicile) des Erblassers anzuwenden und
- im Hinblick auf das unbeweglichen Vermögen (immovables) das Recht am Ort der Belegenheit (lex rei sitae).
Sicht deutscher Gerichte
Deutsche Gerichte haben für Erbfälle bis zum 16.08.2015 das Recht der Staatsangehörigkeit des Erblassers und, ausnahmsweise, für unbewegliches Vermögen in dem USA US-Recht angewendet (siehe z.B. BGH vom 7. Juli 2004, IV ZR 135/03). Für Erbfälle ab dem 17.08.2015 bestimmt sich das auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen im Sinne der EuErbVO anzuwendende Recht aus Sicht eines deutschen Gerichts nach der der Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO).
Die unterschiedlichen Regeln können im Einzelfall dazu führen, dass Gerichte von Massachusetts und Deutschland zu anderen Entscheidungen kommen. Daher kann die Wahl des Gerichts (Forum Shopping) für den Ausgang eines Rechtsstreits entscheidend sein.
Materielle Wirksamkeit
Testierfähigkeit
Testierfähig ist, wer über 18 Jahre ist oder für Volljährig erklärt wurde und in vollem Besitz seiner Geisteskräfte ist,
Zulässiger Inhalt des Testaments
Der Testator ist im Grundsatz in der Gestaltung seines Testaments frei. Der Testator kann z.B. einer Person
- einen bestimmten Vermögensgegenstand (specific devise),
- einen Anteil am Nachlass (general devise),
- eine bestimmte Geldsumme (general pecuniary devise),
- eine Geldrente (annuity) und
- den Restnachlass (residue estate).
Durch Testament kann auch der Nachlass dem Treuhänder (trustee) eines unter lebenden errichteten Treuhandvermögens (living trust) zugewandt werden.
In der Regel wird auch der Nachlassabwickler (personal representative) bestimmt.
Form des Testaments nach dem Recht von Massachusetts
Rechtsgrundlagen
Die testamentarische Erbfolge, insbesondere die Form der Errichtung, ist in den im Art. II (Intestacy, Wills and Donative Transfers) des Massachusetts Uniform Probate Code (MA Uniform Probate Code) geregelt. Die Regeln betreffend die Form des MA Uniform Probate Code entsprechen den Regeln des Uniiform Probate Code, so dass dieser und die hierzu ergangene Rechtsprechung für die Auslegung von solchen Bestimmungen zu berücksichtigen sein kann.
Grundsatz
Nach § 2-502 (Errichtung eines Testaments.) von Massachusetts muss ein Testament im Grundsatz zu seiner Wirksamkeit
- schriftlich abgefasst sein;
- vom Erblasser oder im Namen des Erblassers von einer anderen Person in dessen bewusster Anwesenheit und auf Anweisung des Erblassers unterzeichnet; und
- unterzeichnet von mindestens zwei Personen, von denen jede entweder die Unterzeichnung des Testaments gemäß Absatz (2) oder die Bestätigung dieser Unterschrift oder der Bestätigung des Testaments durch den Erblasser bezeugt hat.
Ein eigenhändiges Testament ohne Unterschriften von Zeugen ist daher nicht nach § 2-502 der Form nach wirksam.
Form einer Erklärung über die Verteilung der persönlichen beweglichen Gegenstände
Nach § 2-513. kann ein Testament auf eine schriftliche Erklärung oder eine Liste verweisen, um über bewegliche Vermögensgegenstände zu verfügen, die nicht anderweitig durch das Testament verfügt werden, mit Ausnahme von Geld. Um nach diesem Abschnitt als Beweis für die beabsichtigte Verfügung zulässig zu sein, muss das Schreiben vom Erblasser unterzeichnet sein und die Gegenstände und die Begünstigten mit angemessener Bestimmtheit beschreiben. Das Schriftstück kann als eines bezeichnet werden, das zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers vorhanden ist; es kann vor oder nach der Testamentserrichtung erstellt werden; es kann vom Erblasser nach seiner Erstellung geändert werden; und es kann ein Schriftstück sein, das abgesehen von seiner Wirkung auf die testamentarischen Verfügungen keine Bedeutung hat.
Anerkennung eines Testaments, dass nicht der Form von Massachusetts, aber eines anderen Staates genügt
Nach § 2-506 ist ein schriftliches Testament außerdem der Form nach wirksam, wenn seine Errichtung dem Recht des Ortes entspricht
- an dem das Testament errichtet wird,
- an dem der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung oder zum Zeitpunkt seines Todes sein Domizil, seinen Aufenthaltsort oder
- dessen Staatsangehörigkeit er hat.
Gemeinschaftliche und wechselbezügliche Testamente
Gemeinschaftliche Testamente (joint wills) und wechselbezügliche Testamente (mutual wills) sind zulässig.
Widerruf des Testaments
Ein Testament kann ganz oder teilweise durch ein Schreiben, welches die Testamentsform wahrt, widerrufen oder geändert werden.
Ein Testament kann außerdem durch Verbrennen, Zerreißen, Zerschneiden, Durchstreichung, Ungültigmachung oder eine andere Verstümmelung oder Zerstörung widerrufen werden.
Sofern nicht ausdrücklich im Testament etwas anderes bestimmt wurde, haben eine rechtskräftige Entscheidung über die Scheidung, die Trennung oder die Nichtigkeit der Ehe den Widerruf einer testamentarischen Zuwendung an den anderen Ehegatten zur Folge.
Für die Rechte anderer testamentarischer Begünstigter gilt der Ehegatte als vorverstorben.
Nachlassverfahren bei testamentarischer Erbfolge
Im Erbfall kann beim zuständigen Nachlassgericht (probate court) die Testamentsbestätigung (probate) beantragt werden. Auf Antrag ist einer Person durch das zuständige Nachlassgericht außerdem ein Zeugnis zu erteilen, dass den Nachlassabwickler (personal representative) ausweist. Die im Testament als Nachlassabwickler (executor) bestimmte Person, hat dabei vorrangig das Recht ein solches Zeugnis zu erhalten. Ergänzend wird auf den Beitrag Probate and Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in den USA verwiesen.