Vertretung in Verfahren zur Erlangung eines deutschen Erbscheins oder deutschen Testamentsvollstreckerzeugnisses
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwäte für Erbrecht vertreten Mandanten aus Kanada und Deutschland in nicht-streitigen Verfahren zur Erlangung eines deutschen Erbscheins oder Testamentsvollstreckerzeugnisses bei Bezügen zu Kanada in Nachlassgerichten. Dabei kann die Vertretung in Nachlassgerichten im gesamten Bundesgebiet ohne zusätzliche Reisekosten erfolgen, da in aller Regel die Korrespondenz in Nachlassangelenheiten ausschließlich elektronisch/postalisch erfolgt und ein persönliches Erscheinen am Gerichtsort fast nie erforderlich ist.
Leistungen
Unsere Leistungen umfassen insbesondere
- Testamentseröffnung in Deutschland;
- Beratung betreffend die Anerkennung eines kanadischen Testaments in Deutschland;
- Beratung betreffend die Wirkungen eines kanadischen Trusts an Vermögen in Deutschland;
- Beratung betreffend die Anerkennung eines kanadischen Nachlassabwicklers als Testamentsvollstrecker in Deutschland;
- Beratung über die Erforderlichkeit eines Erbscheins oder Testamentsvollstreckerzeugnisses;
- Beratung über Erforderlichkeit eines Erbscheins und/oder Testamentsvollstreckerzeugnisses bei Anteilen einer Personengesellschaft (KG, GmbH & Co. KG, GbR) oder Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) im Nachlass;
- Entwurf des Antrags auf Erteilung eines Erbscheins oder Testamentsvollstreckerzeugnisses auch bei Anwendbarkeit kanadischen Rechts;
- Korrespondenz mit deutscher Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) in Kanada (Toronto, Vancouver, Montreal) wegen der Beurkundung eines Antrags auf Erteilung eines Erbscheins oder Testamentsvollstreckerzeugnisses (derzeit können Anträge nur in Toronto gestellt werden);
- Korrespondenz mit deutscher Auslandsvertretung wegen der Beurkundung einer Versicherung an Eides Statt;
- Beantragung eines Antrags auf Erlass der Versicherung an Eides statt bei Beurkundung des Antrags vor einem kanadischen Notar;
- Vertretung gegenüber dem deutschen Nachlassgericht;
- Vertretung der Begünstigten (Erben, Vermächtnisnehmer) zur Vermeidung eines Zustellung in Kanada;
- Entgegennahme des Erbscheins oder Testamentsvollstreckerzeugnisses zur Vermeidung einer Zustellung im Ausland;
- Beschwerden gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Erteilung eines Erbscheins oder Testamentsvollstreckerzeugnisses;
- sofern erforderlich: Vertretung in streitigen Verfahren im deutsch-kanadischen Erbfall.
Weitere Leistungen
Selbstverständlich beraten und vertreten wir unsere Mandanten auch bei allen anderen erforderlichen Besorgungen im Zusammenhang mit der Erlangung eines Erbscheins bzw. Testamentsvollstreckerzeugnisses. Insbesondere erbringen wir auf Wunsch folgende Leistungen:
- Grundbuchberichtigung;
- Eintragung ins Handelsregister und die Gesellschafterliste;
- Korrespondenz mit Banken, Sparkassen und Volksbanken zur Vereinnahmung des Guthabens;
- Beschaffung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung;
- Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer bei Bezügen zu Kanada;
- Beratung betreffend die Folgen des Erbfalls bei der deutschen Einkommensteuer;
- Erklärungen nach dem Geldwäschegesetz (GewG), insbesondere Legitimation.
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Erbrecht-Aktuell
- Internationale Zuständigkeit bei Erbschein für Nachlassvermögen in Deutschland
- Kanada: Beitritt zum Haager Apostille-Übereinkommen
- FG Köln: Vereinbarkeit der Regeln über die Besteuerung des Übergangs auf eine ausländische Familienstiftung mit Europäischen Recht
- EuGH: Bewertungsabschlag der deutschen Erbschaftsteuer für vermietete Wohngrundstücke gilt auch für derartige Immobilien in einem Drittland (Kanada)
- FG Mecklenburg-Vorpommern: Nachlassabwickler nach kanadischem Recht ist Rechtsnachfolger im Sinne von § 45 AO
- BFH: Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters