Vertretung in Verfahren zur Erlangung eines deutschen Erbscheins oder deutschen Testamentsvollstreckerzeugnisses
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwäte für Erbrecht vertreten Mandanten aus Kanada und Deutschland in nicht-streitigen Verfahren zur Erlangung eines deutschen Erbscheins oder Testamentsvollstreckerzeugnisses bei Bezügen zu Kanada in Nachlassgerichten. Dabei kann die Vertretung in Nachlassgerichten im gesamten Bundesgebiet ohne zusätzliche Reisekosten erfolgen, da in aller Regel die Korrespondenz in Nachlassangelenheiten ausschließlich elektronisch/postalisch erfolgt und ein persönliches Erscheinen am Gerichtsort fast nie erforderlich ist.
Leistungen
Unsere Leistungen umfassen insbesondere
- Testamentseröffnung in Deutschland;
- Beratung betreffend die Anerkennung eines kanadischen Testaments in Deutschland;
- Beratung betreffend die Wirkungen eines kanadischen Trusts an Vermögen in Deutschland;
- Beratung betreffend die Anerkennung eines kanadischen Nachlassabwicklers als Testamentsvollstrecker in Deutschland;
- Beratung über die Erforderlichkeit eines Erbscheins oder Testamentsvollstreckerzeugnisses;
- Beratung über Erforderlichkeit eines Erbscheins und/oder Testamentsvollstreckerzeugnisses bei Anteilen einer Personengesellschaft (KG, GmbH & Co. KG, GbR) oder Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) im Nachlass;
- Entwurf des Antrags auf Erteilung eines Erbscheins oder Testamentsvollstreckerzeugnisses auch bei Anwendbarkeit kanadischen Rechts;
- Korrespondenz mit deutscher Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) in Kanada (Toronto, Vancouver, Montreal) wegen der Beurkundung eines Antrags auf Erteilung eines Erbscheins oder Testamentsvollstreckerzeugnisses (derzeit können Anträge nur in Toronto gestellt werden);
- Korrespondenz mit deutscher Auslandsvertretung wegen der Beurkundung einer Versicherung an Eides Statt;
- Beantragung eines Antrags auf Erlass der Versicherung an Eides statt bei Beurkundung des Antrags vor einem kanadischen Notar;
- Vertretung gegenüber dem deutschen Nachlassgericht;
- Vertretung der Begünstigten (Erben, Vermächtnisnehmer) zur Vermeidung eines Zustellung in Kanada;
- Entgegennahme des Erbscheins oder Testamentsvollstreckerzeugnisses zur Vermeidung einer Zustellung im Ausland;
- Beschwerden gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Erteilung eines Erbscheins oder Testamentsvollstreckerzeugnisses;
- sofern erforderlich: Vertretung in streitigen Verfahren im deutsch-kanadischen Erbfall.
Weitere Leistungen
Selbstverständlich beraten und vertreten wir unsere Mandanten auch bei allen anderen erforderlichen Besorgungen im Zusammenhang mit der Erlangung eines Erbscheins bzw. Testamentsvollstreckerzeugnisses. Insbesondere erbringen wir auf Wunsch folgende Leistungen:
- Grundbuchberichtigung;
- Eintragung ins Handelsregister und die Gesellschafterliste;
- Korrespondenz mit Banken, Sparkassen und Volksbanken zur Vereinnahmung des Guthabens;
- Beschaffung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung;
- Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer bei Bezügen zu Kanada;
- Beratung betreffend die Folgen des Erbfalls bei der deutschen Einkommensteuer;
- Erklärungen nach dem Geldwäschegesetz (GewG), insbesondere Legitimation.
Fragen und Antworten
Was ist ein Erbschein?
Ein Erbschein ist ein Zeugnis über das Erbrecht des Erben und, wenn es mehrere Erben gibt, die Anteile der Erben (§ 2353 BGB).
Was ist ein Testamentsvollstreckerzeugnis?
Einem Testamentsvollstrecker hat das Nachlassgericht auf Antrag ein Zeugnis über die Ernennung zu erteilen (Testamentsvollstreckerzeugnis), § 2368 (1) BGB. Das Testamentsvollstreckerzeugnis bestätigt also die Person des vom Erblasser oder dem Nachlassgericht bestimmten Testamentsvollstreckers.
Welches Erbrecht gilt, wenn ein Kanadier in Deutschland stirbt?
Nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) kommt es im Grundsatz auf den den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers an. Oft wird aber eine Rechtswahl zum kanadischen Recht anzunehmen sein. Betreffend Grundvermögen in Deutschland kann es zu einer Rückverweisung und einer Nachlassspaltung kommen.
Welches Erbrecht gilt, wenn eine in Kanada ansässige Person stirbt und Vermögen in Deutschland hinterlässt?
Auch in diesem Fall kommte es im Grundsatz auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers an. Wenn der Erblasser kanadischer Staatsangehöriger war und ein kanadisches Testament hinterlassen hat, wird hierin zumeist aber eine Rechtswahl zum kanadischen Recht zu sehen sein. Betreffend Grundvermögen in Deutschland kann es zu einer Rückverweisung und einer Nachlassspaltung kommen.
Kann einem kanadischen Nachlassabwickler ein Testamentsvollstreckerzeugnis erteilt werden?
Ein kanadischer Nachlassabwickler (personal representative) kann in Deutschland handelt, wenn es ein entsprechender Wille des Erblasser sich aus dem Testament ergibt.
Wird ein kanadischer "Erbschein" in Deutschland anerkannt?
Ein von einem kanadischem Gericht erteiltes Zeugnis des Nachlassabwicklers genügt in Deutschland nicht für die Verfügung über Nachlassgegenstände. Manche Banken lassen es aber für die Verfügung über Finanzanlagen zusammen mit dem Testament aureichen.
Wird ein kanadisches Testament in Deutschland anerkannt?
Ein kanadische Testament, dass nicht der Testamentsform des deutschen Rechts entspricht ist hinsichtlich der Form nach dem Haager Testamentsformübereinkommen (TestFormÜbk) gleichwohl als gültig anzusehen sein.
Brauche ich einen Erbschein?
Es gibt keinen Rechtssatz, dass das Erbrecht nur durch Erschein nachgewiesen werden kann. In bestimmten Fällen ist ein Erbschein aber erforderlich oder zweckmäßig. Hierzu verweisen wir auf den Betrag Erbschein: Erforderlichkeit, Antrag, Rechtswirkungen, Widerspruch und Kosten.
Welches Gericht ist für die Erteilung eines Erbscheins zuständig?
Ob deutsche Gerichte zuständig sind (internationale Zuständigkeit), ergibt sich aus den Regelungen der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Hierzu verweisen wir auf den Beitrag Internationale Zuständigkeit in Erbsachen nach der EuErbVO. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 343 FamFG.
Wer kann einen Erbschein beantragen?
Antragsberechtigt ist der Alleinerbe, der Miterbe und Erbeserben (§ 2353 BGB). Darüber hinaus sind auch der Testamentsvollstrecker, ein der Nachlassverwalter, der Nachlassinsolvenzverwalter und der gesetzliche Betreuer eines Erben antragsberechtigt. Gläubiger, die eine titulierte Forderungen gegen den Erblasser oder einen Erben haben, sind ebenfalls antragsberechtigt.
Wo kann der Antrag auf einen Erbschein gestellt werden?
Ein Antrag auf Erteilung eines Erbscheins ist beim Nachlassgericht zu stellen. Dies kann allerdings auch schriftlich erfolgen, wobei eine Stellvertretung (z.B. einen Anwalt) zulässig ist. Die in der Regel erforderliche Versicherung an Eides Statt ist vor einem Urkundsbeamten des Nachlassgerichts, einem Notar im Bundesgebiet oder einem berechtigten Mitarbeiter einer deutschen Auslandsvertretung. In Kanada wird derzeit die Beurkundung eines Erbscheinantrags oder einer Versicherung an Eides Statt nur in Toronto angeboten.
Muss ich für die Beantragung eines Erbscheins nach Deutschland reisen?
Siehe vorstehende Frage. Unter Umständen kann es auch genügen, dass Sie den Erbscheinantrag vor einem örtlichen kanadischen Notar unterschreiben und dem Nachlassgericht erläutern, warum eine Anreise nach Deutschland (oder Toronto) unzumutbar ist (z.B. bei Reiseunfähigkeit).
Wie kann man einen Erbschein anfechten?
Die Beteiligten können gegen den Beschluss über die Erteilung eines Erbscheins Beschwerde einlegen. Die Frist hierzu beträgt einen Monat und läuft regelmäßig mit der schriftlichen Bekanntgabe. Die Beschwerde soll begründet werden.
Was kostet ein Erbschein?
Die Kosten des Notars und/oder Nachlassgerichts ergeben sich aus dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Dabei kommt es in der Regel auf den Netto-Nachlasswert an, § 40 GNotKG. Regelmäßig fallen zwei (2) Gebühren (eine Gebühr für die Versicherung an Eides Statt und eine Gebühr für die Erteilung des Erbscheins). Der Wert einer Gebühr ist der Tabelle B zu entnehmen.
Beispiel: Bei einem Nachlasswert von über EUR 1 Million ist der Wert einer Gebühr z.B. EUR 1.815,--, d.h. es fallen insgesamt EUR 3.630,-- an Gebühren an.
Wird ein Rechtsanwalt mit der Vertretung in dem Verfahren beauftragt, fällt außerdem zusätzlich eine Vergütung an, welche die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nicht unterschreiten darf. In der Regel fallen 1,3 Verfahrensgebühren an. Der Gegenstandswert ist in der Regel der Anteil des Erben am Netto-Nachlass.
Wie lange dauert es bis ein Erbschein erteilt wird?
Das hängt sehr stark von der Komplexität der Sache, der Sorgfalt bei Entwurf des Antrags und der Arbeitsbelastung des örtlichen Nachlassgerichts ab. In größeren Städten sind die Nachlassgerichte oft stark überlastet, was zu erheblichen Verzögerungen führt.
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?
Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
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- KG: Nachlassabwickler nach kanadischem Recht ist auch denn Testamentsvollstreckerzeugnis zu erteilen, wenn er alleiniger Begünstigter ist
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- Kanada: Beitritt zum Haager Apostille-Übereinkommen