Beantragung deutscher Erbschein, deutsches Testamentsvollstreckerzeugnis oder Europäisches Nachlasszeugnis bei Bezügen zu Spanien

Viele Mandanten mit Wohnsitz in Spanien oder Deutschland vertreten wir in Verfahren zur Erlangung eines ErbscheinsTestamentsvollstreckerzeugnisses oder Europäischen Nachlasszeugnisses bei Bezügen zu Spanien, z.B. weil der Erblasser spanischer Staatsangehöriger war, in Spanien seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte oder die Erben in Spanien leben. Unsere Leistungen umfassen insbesondere: 

Vertretung gegenüber dem Nachlassgericht 

Abwicklung des Nachlasses in Spanien

Nach Erteilung des ErbscheinsTestamentsvollstreckerzeugnisses oder Europäischen Nachlasszeugnisses helfen Ihnen unsere spanischen Rechtsanwälte und deutschen Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht bei der Abwicklung des Nachlasses in Spanien.

Abwicklung des Nachlasses in Deutschland

Ferner sind wir Ihnen auf Wunsch auch bei der Abwicklung des Nachlasses in Deutschland behilflich, z.B. bei der Erklärung der deutsche Erbschaftsteuer bei Bezügen zu Spanien

Fragen und Antworten

Was ist ein Erbschein?

Ein Erbschein ist ein Zeugnis über das Erbrecht des Erben und, wenn es mehrere Erben gibt, die Anteile der Erben (§ 2353 BGB). 

Brauche ich einen Erbschein?

Es gibt keinen Rechtssatz, dass das Erbrecht nur durch Erschein nachgewiesen werden kann. In bestimmten Fällen ist ein Erbschein aber erforderlich oder zweckmäßig. Hierzu verweisen wir auf den Betrag Erbschein: Erforderlichkeit, Antrag, Rechtswirkungen, Widerspruch und Kosten

Welches Gericht ist für die Erteilung eines Erbscheins zuständig?

Ob deutsche Gerichte zuständig sind (internationale Zuständigkeit), ergibt sich aus den Regelungen der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Hierzu verweisen wir auf den Beitrag Internationale Zuständigkeit in Erbsachen nach der EuErbVO. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 343 FamFG

Wer kann einen Erbschein beantragen? 

Antragsberechtigt ist der Alleinerbe, der Miterbe und Erbeserben (§ 2353 BGB). Darüber hinaus sind auch der Testamentsvollstrecker, ein der Nachlassverwalter, der Nachlassinsolvenzverwalter und der gesetzliche Betreuer eines Erben antragsberechtigt. Gläubiger, die eine titulierte Forderungen gegen den Erblasser oder einen Erben haben, sind ebenfalls antragsberechtigt.

Wo kann der Antrag auf einen Erbschein gestellt werden? 

Ein Antrag auf Erteilung eines Erbscheins ist beim Nachlassgericht zu stellen. Dies kann allerdings auch schriftlich erfolgen, wobei eine Stellvertretung (z.B. einen Anwalt) zulässig ist. Die in der Regel erforderliche Versicherung an Eides Statt ist vor einem Urkundsbeamten des Nachlassgerichts, einem Notar im Bundesgebiet oder einem berechtigten Mitarbeiter einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) abzugeben. 

Wie kann man einen Erbschein anfechten? 

Die Beteiligten können gegen den Beschluss über die Erteilung eines Erbscheins Beschwerde einlegen. Die Frist hierzu beträgt einen Monat und läuft regelmäßig mit der schriftlichen Bekanntgabe. Die Beschwerde soll begründet werden. 

Was kostet ein Erbschein? 

Die Gerichtskosten hängen vom Netto-Nachlasswert ab. Wird ein Rechtsanwalt mit der Vertretung in dem Verfahren beauftragt, fällt außerdem zusätzlich eine Vergütung an, welche die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nicht unterschreiten darf. 

Wie lange dauert es bis ein Erbschein erteilt wird?

Das hängt sehr stark von der Komplexität der Sache, der Sorgfalt bei Entwurf des Antrags und der Arbeitsbelastung des örtlichen Nachlassgerichts ab. In größeren Städten sind die Nachlassgerichte oft stark überlastet, was zu erheblichen Verzögerungen führt.