Quote
Die Quote ist der Anteil an einer feststehenden Größe (z.B. dem Nachlass). Die Quote wird entweder als Bruchteil oder in Prozenten angegeben wird, z.B. 1/4 oder 25 % des Nachlasses.
Publikationen zum Thema
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- Erbteilung und Erbteilungsklage
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- Europäisches Nachlasszeugnis - Zuständigkeit, Antrag, Wirkungen, Gültigkeitsdauer
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- Pflichtteil und Vermeidung des Pflichtteils
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- Pflichtteilsergänzungsanspruch - Entstehung, Höhe, Anrechnung
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News zum Thema
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