Familienheim

In vielen Staaten gibt es besondere steuerliche und zivilrechtliche Regeln für das Familienheim. Im spanischen Recht wird z.B. für die Gewöhnliche Wohnung (vivienda habitual) des Erblassers ein Freibetrag gewährt. In vielen US-Bundesstaaten gibt es besondere Regelungen für die Heimstätte (homestead). Im deutschen Steuerrecht gibt es eine besondere Steuerbefreiung für den Erwerb des Familienheims i.S.v. § 13 Abs. 1 Nr. 4 a ErbStG

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