Gewöhnlicher Aufenthalt

Der Begriff gewöhnlicher Aufenthalt wird im FamFG und der EuErbVO verwendet. Der Begriff wird im FamFG und der EuErbVO übereinstimmend verstanden, so dass auf die Ausführungen unter gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne der EuErbVO verwiesen werden kann. Im Steuerrecht wird der Begriff anders verwendet (siehe z.B. Gewöhnlicher Aufenthalt i.S.v. § 9 AO). 

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