Capital Gains Tax

Capital Gains Tax bedeutet auf Deutsch wörtlich übersetzt "Kapital Gewinnsteuer". Besser ist allerdings die Übersetzung als "Wertzuwachsteuer", da nicht nur Wertzuwächse aus Kapital im Sinne von Anlagevermögen einer solchen Steuer unterliegen, sondern auch aus anderen Veräußerungsgeschäften, z.B. aus dem Verkauf einer Immobilie. Manche Staaten (z.B. Kanada oder Thailand) fingieren auf den Tod der Person die Veräußerung dessen Vermögens und besteuern den Wertzuwachs. In solchen Fällen tritt die Wertzuwachsteuer an die Stelle der Erbschaftsteuer. 

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