Verfügung von Todes wegen
Die Verfügung von Todes wegen ist eine rechtsgeschäftliche Anordnung des Erblassers, die erst mit dessen Tod Wirkung erlangen soll und in spezifisch erbrechtlichen Formen erfolgt. "Verfügung von Todes wegen" ist der Oberbegriff zu Testament und Erbvertrag - dies ergibt sich insbesondere aus § 1937 BGB (BGH DRiZ 1971, 26, 27).
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