Sitz

Den Sitz hat eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse gemäß § 11 AO an dem Ort, der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dergleichen bestimmt ist.

Verwandte Publikationen

Verwandte News

Diese Seite bewerten
 
 
 
 
 
 
 
2 Bewertungen (100 %)
Bewerten